Warum sinnvoll
Die gesetzliche Krankenversicherung hat durch Gesundheitsreformen das Leistungsspektrum in den vergangenen Jahren immer weiter reduziert. Vorsorgeuntersuchungen werden beispielsweise nur noch ab einem bestimmten Alter übernommen. Für einige Vorsorgemaßnahmen sieht die gesetzliche Krankenversicherung gar keine Leistungen vor. Auch Kosten für Sehhilfen und Behandlungen durch einen Heilpraktiker zahlt der Kassenpatient selbst. Eine Ambulante Zusatzversicherung kann diese Kosten übernehmen und den Zugang zu einer besseren Versorgung sichern.
Leistungen
Was ist versichert
Häufige Fragen
Die Beiträge zur ambulanten Zusatzversicherung können Sie in der Steuererklärung als sogenannte Vorsorgeaufwendung eintragen. Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung:
Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen liegt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer bei 1.900 Euro pro Jahr. Wird diese Grenze von 1.900 Euro durch Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterschritten, können Sie mit Ihren übrigen Vorsorgeaufwendungen den fehlenden Betrag bis 1.900 Euro auffüllen. Übrige Vorsorgeaufwendungen sind z. B. die ambulante Zusatzversicherung. Die Beiträge sind dann soweit steuerlich abzugsfähig.
Wird dagegen der Betrag von 1.900 Euro überschritten, ist ein Abzug der Beiträge der ambulanten Zusatzversicherung nicht möglich.
Wo werden die Beiträge eingetragen? Diese können Sie im Formular „Vorsorgeaufwand“ in die entsprechende Zeile eintragen.
Brillen werden – ausgenommen bei Kindern oder schwerer Sehbehinderung – generell nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Der Patient muss sie also aus eigener Tasche bezahlen. Mit der ambulanten Zusatzversicherung erhalten Sie je nach Tarif einen Zuschuss für Ihre neue Brille, auch dann, wenn sich Ihre Sehstärke nicht verändert hat.
Die Osteopathie lindert bei vielen Menschen Beschwerden, die durch Bewegungsstörungen und Verspannungen entstehen. Sie kann zum Beispiel bei Migräne-Patienten angeraten sein. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen dafür oft nicht – eine ambulante Zusatzversicherung übernimmt je nach Tarif einen Großteil der Kosten (Kostenerstattung).