
Für die meisten Menschen ist die Urlaubszeit die schönste Zeit des Jahres. Umso wichtiger ist die richtige Auslandsreise-Versicherung – egal ob man pauschal verreist, mit dem Rucksack unterwegs ist oder auf hoher See die Seele baumeln lässt. Die Stimmung kippt jedoch schnell, wenn ins Hotelzimmer eingebrochen wird oder man aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung die Reise gar nicht erst antreten kann. Reiseversicherungen schützen Urlauber vor den finanziellen Folgen solcher Situationen.
Auslandsreise-Versicherung
Für die meisten Menschen ist die Urlaubszeit die schönste Zeit des Jahres. Umso wichtiger ist die richtige Auslandsreise-Versicherung – egal ob man pauschal verreist, mit dem Rucksack unterwegs ist oder auf hoher See die Seele baumeln lässt. Die Stimmung kippt jedoch schnell, wenn ins Hotelzimmer eingebrochen wird oder man aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung die Reise gar nicht erst antreten kann. Reiseversicherungen schützen Urlauber vor den finanziellen Folgen solcher Situationen.
Leistungen
Eine Auslandsreise-Krankenversicherung kann man sowohl als zeitlich befristete Police mit einer bestimmten Anzahl von Reisetagen als auch als Jahrespolice für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres abschließen. Zudem gibt es Verträge für länger dauernde Auslandsreisen.
Wichtig für privat Versicherte
Auch Privatversicherte sollten ihre vorhandene Police überprüfen. Denn die private Krankenversicherung gilt zwar weltweit und innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt – aber außerhalb Europas in der Regel nur für maximal drei Monate. Darüber hinaus sollten privat Versicherte prüfen, ob z. B. auch der Rücktransport mitversichert ist. Eine ergänzend abgeschlossene Auslandsreise-Krankenversicherung kann eventuelle Lücken schließen, mögliche Selbstbehalte auffangen und die Beitragsrückerstattung sichern.
Was ist versichert
Meine persönlichen Favoriten
Das sind meine persönlichen Favoriten in diesem Bereich. Ich habe diese Tarife sorgfältig ausgewählt, bereits auf „Herz und Nieren“ geprüft und kann sie deshalb mit gutem Gewissen empfehlen.
Das Abschließen einer Reisekrankenversicherung ist zwar keine Pflicht, aber sehr empfehlenswert. Nicht nur bei Fernreisen, sondern auch beim Urlaub innerhalb der EU ist der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung meist unzureichend. Die Auslandskrankenversicherung sorgt dafür, dass Du nicht auf den hohen Kosten eines Arztbesuchs im Ausland oder eines Rücktransports nach Deutschland sitzen bleibst.
Beachte den Gültigkeitszeitraum Deiner Auslandskrankenversicherung. Der weltweite Versicherungsschutz gilt meist bis 42 Tage für Urlaubsreisen und bis 7 Tage für Geschäftsreisen. Achte außerdem darauf, ob Du zu einer „Risikogruppe“ gehörst. Dazu können unter anderem chronisch Kranke, Schwangere oder auch Sportler gehören. Bei diesen können spezielle Regeln gelten.
Den genauen Beginn Deiner Auslandskrankenversicherung kannst Du Deinem Versicherungsschein entnehmen. Nach Abschluss des Vertrags beginnt Dein Versicherungsschutz sofort – es gibt keine Wartezeiten.
Hat das Auswärtige Amt für Dein Zielland eine Reisewarnung ausgesprochen, kann es entsprechend der Versicherungsbedingungen zu Einschränkungen oder zu Ausschlüssen von Leistungen kommen. Setze Dich im Zweifelsfalle mit Deinem Versicherer oder mir in Verbindung.
Die Behandlung chronischer Krankheiten im Ausland wird häufig als „vorhersehbar” eingestuft und wäre somit nicht abgedeckt. Daher solltest Du auf jeden Fall Rücksprache mit Deiner gesetzlichen und privaten Versicherung halten, bevor Du auf Reisen gehst. Eine Auslandskrankenversicherung ist aber dennoch sinnvoll, um Dich vor den finanziellen Folgen von Unfällen, etc. im Ausland zu schützen.
Falls Du die Leistungen Deiner Versicherung in Anspruch nehmen möchtest, solltest Du alle relevanten Rechnungen, Rezepte und Belege sorgfältig aufbewahren, da diese für die Prüfung der Leistungspflicht essenziell sind.
Eine Auslandskrankenversicherung gilt als sogenannter Vorsorgeaufwand und kann als solcher mit in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden. Für Arbeitnehmer und Beamte gelten bei den Vorsorgeaufwendungen bestimmte Absetzungsgrenzen.
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