Auslandsreise-Versicherung

Für die meisten Menschen ist die Urlaubszeit die schönste Zeit des Jahres. Umso wichtiger ist die richtige Auslandsreise-Versicherung – egal ob man pauschal verreist, mit dem Rucksack unterwegs ist oder auf hoher See die Seele baumeln lässt. Die Stimmung kippt jedoch schnell, wenn ins Hotelzimmer eingebrochen wird oder man aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung die Reise gar nicht erst antreten kann. Reiseversicherungen schützen Urlauber vor den finanziellen Folgen solcher Situationen.

Auslandsreise-Versicherung

Für die meisten Menschen ist die Urlaubszeit die schönste Zeit des Jahres. Umso wichtiger ist die richtige Auslandsreise-Versicherung – egal ob man pauschal verreist, mit dem Rucksack unterwegs ist oder auf hoher See die Seele baumeln lässt. Die Stimmung kippt jedoch schnell, wenn ins Hotelzimmer eingebrochen wird oder man aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung die Reise gar nicht erst antreten kann. Reiseversicherungen schützen Urlauber vor den finanziellen Folgen solcher Situationen.

Leistungen

Eine Auslandsreise-Krankenversicherung kann man sowohl als zeitlich befristete Police mit einer bestimmten Anzahl von Reisetagen als auch als Jahrespolice für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres abschließen. Zudem gibt es Verträge für länger dauernde Auslandsreisen.

Die „typischen“ Reiseversicherungen
  • die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung
  • die Reisegepäckversicherung
  • der Reise-Schutzbrief (auch Soforthilfe- oder Nothilfeversicherung genannt)
  • die Auslandsreise-Krankenversicherung
Welche Maßnahmen sind versichert?
  • ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen
  • stationäre Heilbehandlung
  • schmerzstillende Zahnbehandlung
  • Arznei-, Verband- und Heilmittel
  • medizinisch notwendiger Krankentransport nach Deutschland
  • Überführungskosten bei Tod einer versicherten Person bzw. die im Ausland anfallenden Bestattungskosten
Sozialversicherungsabkommen

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Krankheitskosten nur in Ländern, die entweder zur EU gehören oder mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Ausnahmen gelten für Personen, die beispielsweise chronisch krank sind und absehbar während einer Auslandsreise behandelt werden müssen (z. B. Dialyse-Patienten).

Versicherungsschutz außerhalb der EU

Jenseits europäischer Grenzen ist man (fast) immer Selbstzahler. Das heißt, wer sich verletzt oder erkrankt, bekommt die Behandlungskosten von der gesetzlichen Kasse nicht erstattet. Diese können sehr hoch sein und – insbesondere in den USA – leicht ein Jahreseinkommen überschreiten.

Rücktransport

Für einen medizinisch notwendigen Rücktransport übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich keinen Versicherungsschutz.

Leistungsgrenzen

Die Krankheitskosten werden dabei nur bis zur in Deutschland üblichen Höhe übernommen. Die Bergung mit einem Helikopter – beispiels- weise nach einem Skiunfall – ist in der Regel nicht mitversichert.

Wichtig für privat Versicherte

Auch Privatversicherte sollten ihre vorhandene Police überprüfen. Denn die private Krankenversicherung gilt zwar weltweit und innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt – aber außerhalb Europas in der Regel nur für maximal drei Monate. Darüber hinaus sollten privat Versicherte prüfen, ob z. B. auch der Rücktransport mitversichert ist. Eine ergänzend abgeschlossene Auslandsreise-Krankenversicherung kann eventuelle Lücken schließen, mögliche Selbstbehalte auffangen und die Beitragsrückerstattung sichern.

Was ist versichert

zahlt, wenn…

… ambulante ärztliche Behandlungen und Behandlungen im Krankenhaus.

… zahnärztliche Behandlungen (z.B. schmerzstillende Zahnbehandlungen).

… ein Rücktransport aus dem Ausland medizinisch nicht nur notwendig, sondern sogar wenn dieser medizinisch sinnvoll ist.

… Rettung und Bergung.

… Überführung aus dem oder Bestattung im Ausland.

… Leistungen für nahestehende Personen und Ihre Kinder.

… Du mehrere oder längere Urlaubsreisen im Jahr machst, solange die Gesamtdauer jeder einzelnen Reise nicht über acht Wochen liegt, auch, wenn Du nur eine einzige Reise im Jahr planst.

… Du häufig reist. Dann ist der Reisekrankenschutz umso wichtiger für Dich.

… Du die Versicherung vor Antritt der Reise abschließt.

zahlt nicht, wenn…

… Du in Deutschland reist.

… Du bereits vor der Abreise erkrankt warst und die Weiterbehandlung während des Urlaubs absehbar war.

… Du die Reisekrankenversicherung erst im Urlaub abschließt und bereits erkrankt bist.

… Du im Ausland Zahnersatz benötigst – es sei denn, es ist z.B. ein provisorischer Zahnersatz als einfache Sofortmaßnahme.

Meine persönlichen Favoriten

Das sind meine persönlichen Favoriten in diesem Bereich. Ich habe diese Tarife sorgfältig ausgewählt, bereits auf „Herz und Nieren“ geprüft und kann sie deshalb mit gutem Gewissen empfehlen.

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