Warum sinnvoll
In Haushalten sammelt sich über die Jahre einiges an. Allein für Möbel, Elektrogeräte, Einrichtungsgegenstände summiert sich so ein Hausrat-Wert schnell auf zehntausende Euro pro Haushalt. Ganz abgesehen von echten Wertsachen. Wie schnell ist es passiert, dass Dinge, die einem am Herzen liegen, zerstört oder gestohlen werden! Pro Jahr meldet die Polizei rund 100.000 Einbrüche in Deutschland, fast doppelt so häufig muss die Feuerwehr ausrücken wegen Brand oder Explosion. Und einen Wasserrohrbruch oder eine übergelaufene Badewanne hat wohl jeder schon einmal erlebt. Eine Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Schäden. Wichtig dabei: Im Falle eines Falles erhalten Sie den Neuwert – also die Summe, die Sie brauchen, um Ihren betroffenen Hausrat wieder neu zu kaufen.
Leistungen
Mit einer Hausratversicherung ist Ihr Besitz – von den Möbeln bis zum Fernseher – rundum abgesichert, für den Fall, dass Ihr Hab und Gut beschädigt, verloren oder gestohlen wird. Ob als Mieter oder Hauseigentümer – mit diesem Versicherungsschutz können Sie beruhigt sein, dass Ihr Hausrat optimal geschützt ist. Grundsätzlich sind alle beweglichen Gegenstände in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus in Ihrer Hausratversicherung abgedeckt – also alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen können. Dazu gehören in der Regel auch Sachen in Ihrem Garten oder Außenbereich. Als Leistungsbaustein der Hausratversicherung, können Sie eine Glasversicherung abschließen, die Glasschäden am Gebäude und Mobiliar abdeckt.
Was ist versichert
Häufige Fragen
Was Ihre Hausratversicherung kostet, ist unter anderem abhängig von der Versicherungssumme. Sie ist eine der wichtigsten Faktoren zur Bestimmung der jährlichen Prämie und richtet sich nach dem Wert Ihres Hausrats.
Achten Sie darauf, dass die Versicherungssumme dem Betrag entspricht, den Sie für die Neuanschaffung Ihres gesamten Hab und Guts aufwenden müssen. Für einen durchschnittlich ausgestatteten Haushalt gilt: 650 Euro pro Quadratmeter.
Besitzen Sie allerdings besonders wertvollen Erbschmuck oder eine überdurchschnittlich teure Einrichtung, kann die so errechnete Versicherungssumme zu niedrig sein. Nehmen Sie dann besser einen Wertermittlungsbogen zu Hilfe.
Wohnfläche ist die Grundfläche aller zu Wohnzwecken nutzbaren Räume, die zur versicherten Wohnung gehören. Dazu zählen auch Hobby- und Party-Räume (auch im Keller- oder Dachgeschoss) sowie Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume.
Flächen mit einer Deckenhöhe von weniger als zwei Metern werden nur zur Hälfte gerechnet bzw. Flächen mit einer Deckenhöhe von weniger als einem Meter überhaupt nicht.
Nicht zur Wohnfläche zählen:
- Terrassen, Dachgärten, Loggien und Balkone
- Treppen
- Abstellräume (z. B. im Keller, auf dem Dachboden oder in Nebengebäuden)
- Waschküchen, Trocken-, Heizungs- und sonstige Zubehörräume
- Garagen und Carports
- Räume, die nicht ausschließlich zur versicherten Wohnung gehören

Wenn Sie Ihren Hausrat gegen finanzielle Folgen im Schadenfall absichern möchten, sollten Sie unbedingt eine Hausratversicherung abschließen. Und umso wertvoller und teurer Ihr Hausrat ist, desto sinnvoller ist eine passende Hausratversicherung. Überlegen Sie einmal, welcher finanzieller Schaden beispielsweise durch einen Wohnungsbrand entstehen kann. Dann ist es gut, wenn man abgesichert ist.
Folgende Schäden sind nicht durch die Hausratversicherung abgesichert:
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt sind
- Einfache Diebstahlschäden durch Einschleichen in die Wohnung oder Trickbetrug
- Schäden durch Kernenergie
- Schäden durch Kriegsereignisse, innere Unruhen
Zum Hausrat in der Hausratversicherung gehören alle Sachen, die Ihrem Haushalt zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
Die Hausratversicherung leistet bei bestimmungswidrig austretendem Leitungswasser Entschädigung für alle versicherten Sachen. Die Hausratversicherung kommt beispielsweise für Schäden auf, die durch ein auslaufendes Aquarium oder Wasserbett entstanden sind. Es liegt allerdings kein bestimmungswidriger Wasseraustritt vor, wenn zum Beispiel ein Wassereimer umgestoßen wird oder durch planschende Kinder.