
Wer mit seinem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, muss eine Kfz-Versicherung haben. Das ist Gesetz. Du schützt Dich mit dieser Versicherung insbesondere vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Schon bei leichten Auffahrunfällen kann allein der materielle Schaden in die Zehntausende gehen – ganz zu schweigen davon, sollten Menschen verletzt oder gar getötet werden. Deine Kfz-Versicherung kann Dich aber auch vor den finanziellen Folgen schützen, die Schäden am eigenen Fahrzeug nach sich ziehen.
Kfz-Versicherung
Wer mit seinem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, muss eine Kfz-Versicherung haben. Das ist Gesetz. Du schützt Dich mit dieser Versicherung insbesondere vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Schon bei leichten Auffahrunfällen kann allein der materielle Schaden in die Zehntausende gehen – ganz zu schweigen davon, sollten Menschen verletzt oder gar getötet werden. Deine Kfz-Versicherung kann Dich aber auch vor den finanziellen Folgen schützen, die Schäden am eigenen Fahrzeug nach sich ziehen.
Leistungen
Was ist versichert
Meine persönlichen Favoriten
Das sind meine persönlichen Favoriten in diesem Bereich. Ich habe diese Tarife sorgfältig ausgewählt, bereits auf „Herz und Nieren“ geprüft und kann sie deshalb mit gutem Gewissen empfehlen.
Als Halter eines in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugs bist Du gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Deinen Pkw abzuschließen. Die Haftpflichtversicherung PKW schützt Dich vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Du mit Deinem Fahrzeug Anderen zufügst. Mit der Kfz-Haftpflichtversicherung bist Du im Straßenverkehr umfassend geschützt.
Glasbruch, Wildunfall, Naturgewalten: Für manche Fahrzeugschäden kann man niemanden haftbar machen. Du selbst musst also für Reparatur oder Neuanschaffung aufkommen. Für diese Fälle gibt es die Kfz-Teilkaskoversicherung.
Tipp: Prüfe Deinen Beitragssatz. Manchmal kann eine Vollkaskoversicherung günstiger sein als eine Teilkasko!
Bei selbstverursachten Unfällen musst Du für Schäden an Deinem PKW selbst aufkommen. Vor allem bei neu- und hochwertigen Fahrzeugen kann das teuer werden. Die Kfz-Vollkaskoversicherung beinhaltet den Schutz der Teilkasko, hilft zusätzlich aber auch bei selbstverursachten Unfallschäden und mutwilligen Beschädigungen durch Fremde (z.B. Vandalismus).
Es gibt nicht nur besondere Versicherungsleistungen in der Kasko für E-Autos und Hybridfahrzeuge. Elektromobilität wird auch mit einem attraktiven Beitragsnachlass für Dein Elektrofahrzeug, einer auf bis zu 30 Monate verlängerten Neupreisentschädigung gefördert, einer Mobilitätspauschale im Schadensfall und einem Anspruch auf Wertminderung.
Damit Du Dein E-Auto zuhause laden kannst, sind Deine Wallbox bzw. Ladestation zum E-Auto je nach Tarif ebenfalls versichert. Wenn Du ein mobiles Ladegerät (tragbare Ladestation) nutzt, ist auch dies – tarifabhängig – mitversichert.
Grundsätzlich ja, aber diverse Tarife bieten Dir gegen Mehrbeitrag die Möglichkeit einen Rabattschutz zu vereinbaren. Hierdurch bleibt Deine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) für Deine PKW-Versicherung bei einem Schaden im Jahr unverändert. Buche einfach den Rabattschutz dazu.
Solltest Du eine Panne bzw. einen Unfall haben oder Dein Fahrzeug gestohlen werden, bist Du mit dem Fahrzeugschutzbrief auf der sicheren Seite.
In der Kfz-Haftpflicht werden in der Regel die Reparaturkosten oder bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert von der Versicherung erstattet. Hier gilt die Besonderheit, dass bei einem wirtschaftlichen Totalschaden die Versicherung dem Geschädigten sogar Reparaturkosten bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts ersetzt, um das Fahrzeug wiederherzustellen. Der Wiederbeschaffungswert ist hier der Händlerverkaufspreis: Was würde ein Fahrzeug gleichen Alters und gleicher Bauart jetzt beim Händler kosten?
In der Kfz-Kaskoversicherung wird in der Regel auch der Wiederbeschaffungswert versichert. Es ist jedoch möglich, bei Neuwagen für eine gewisse Zeit nach dem Kauf (z.B. für 12 oder 24 Monate) das Fahrzeug zum Neuwert zu versichern. Passiert in dieser Zeit ein Unfall mit dem Fahrzeug, erstattet die Versicherung dem Geschädigten bei einem Totalschaden oder Diebstahl den Neuwert.
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