
In Sachen Gesundheit haben wir vieles selbst in der Hand – aber eben nicht alles. Eine Krankheit oder ein Unfall können unseren Alltag ganz plötzlich und unvorhergesehen verändern. Dabei kann es auch passieren, dass eine längere Arbeitsunfähigkeit eintritt und ein Teil des Haushaltseinkommens wegfällt. Mit einer Krankentagegeldversicherung erhältst Du während der Arbeitsunfähigkeit einen Teil Deines Nettoeinkommens und sicherst somit Deinen Lebensstandard.
Krankentagegeldversicherung
In Sachen Gesundheit haben wir vieles selbst in der Hand – aber eben nicht alles. Eine Krankheit oder ein Unfall können unseren Alltag ganz plötzlich und unvorhergesehen verändern. Dabei kann es auch passieren, dass eine längere Arbeitsunfähigkeit eintritt und ein Teil des Haushaltseinkommens wegfällt. Mit einer Krankentagegeldversicherung erhältst Du während der Arbeitsunfähigkeit einen Teil Deines Nettoeinkommens und sicherst somit Deinen Lebensstandard.
Leistungen
Was ist versichert
Meine persönlichen Favoriten
Das sind meine persönlichen Favoriten in diesem Bereich. Ich habe diese Tarife sorgfältig ausgewählt, bereits auf „Herz und Nieren“ geprüft und kann sie deshalb mit gutem Gewissen empfehlen.
- Gesetzlich Versicherte: Nach Ende der Lohnfortzahlung (in der Regel sechs Wochen, 42 Kalendertage) zahlt die gesetzliche Krankenkasse (GKV) Krankengeld. Allerdings nur bis zu einer festen Obergrenze und abzüglich des Arbeitnehmeranteils zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Wieviel Krankengeld Du von der GKV erhältst, liegt am Einkommen. Im Schnitt beträgt das Krankengeld der GKV nur etwa 80 Prozent des Nettoeinkommens.
- Freiwillig gesetzlich Versicherte: Auch bei freiwillig gesetzlich Versicherten entsteht nach Ende der Lohnfortzahlung (Entgeltfortzahlung) eine beträchtliche Einkommenslücke – bei gleichbleibenden Lebenshaltungskosten. Diese Einkommenslücke deckt die Krankentagegeldversicherung.
- Privat Versicherte: Nach Ende der Lohnfortzahlung haben privat Versicherte kein Einkommen mehr. Dein Verdienstausfall beträgt 100 Prozent. Für Dich ist eine Krankentagegeldversicherung unverzichtbar. Tipp: Anders als bei gesetzlich Versicherten muss eine Krankentagegeldversicherung separat abgeschlossen werden, da sie nicht automatisch in der privaten Krankenversicherung enthalten ist.
- Ab wann wird das Krankentagegeld für Angestellte ausbezahlt? Angestellte erhalten das vereinbarte Krankentagegeld nach Ende der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers bzw. der vereinbarten Karenzzeit ausbezahlt. In der Regel ist dies ab der 7. Woche Arbeitsunfähigkeit der Fall.
- Freiwillig gesetzlich Versicherte: Da Selbstständige nicht wie Arbeitnehmer eine Lohnfortzahlung erhalten, solltest Du eine Krankentagegeldversicherung abschließen.
- Privat Versicherte: Ohne Krankentagegeldversicherung musst Du auch mit einer privaten Krankenversicherung während der gesamten Dauer Deiner Arbeitsunfähigkeit bzw. während der gesetzlichen Mutterschutz-Zeiten auf Einkommen verzichten. Deshalb ist diese Absicherung gerade für Selbstständige unverzichtbar.
- Ab wann wird das Krankentagegeld für Selbstständige ausbezahlt? Selbstständige erhalten das versicherte Krankentagegeld nach einer vereinbarten Karenzzeit von 7, 14, 21, 28 oder 42 Tagen. Je nach Konstellation gibt es auch Tarife mit längeren Karenzzeiten.
Die Karenzzeit ist allgemein eine Wartezeit. Bei der Krankentagegeldversicherung meint Karenzzeit die Zeit vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit bis zu dem Tag, ab dem das Krankentagegeld bezahlt wird.
Ja, falls Du wegen weiteren Ursachen als die normalen Begleiterscheinungen einer Schwangerschaft arbeitsunfähig bist.
Das Krankentagegeld wird auch bei vorübergehender Arbeitslosigkeit gezahlt. Die Höhe des Krankentagegeldes wird dabei an das aktuelle Nettoeinkommen angepasst.
Das Krankentagegeld wird bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Karenzzeit und immer nur bis zum Ausstellungstag der Bescheinigung gezahlt, niemals in die Zukunft.
Wenn Du arbeitsunfähig bist, kannst Du Deinen Beruf nur vorübergehend nicht ausüben. Wer berufsunfähig ist, kann den Beruf auf nicht absehbare Zeit nicht mehr ausüben, zum Beispiel wegen bleibender Gesundheitsschäden. Um Deine finanzielle Unabhängigkeit im Fall einer Arbeits- oder Berufsunfähigkeit ohne Leistungslücken zu gewährleisten, ist es ratsam, beide Versicherungen abzuschließen.
Nein, Du gehst zu Deinem behandelnden Arzt. Dieser stellt Dir ein Attest aus, das Deine Arbeitsunfähigkeit für den erforderlichen Zeitraum bescheinigt. Reiche diese bei Deiner Versicherung ein. Bei vielen Versicherern kannst Du dies online und bequem einreichen.
Oft gibt es Verwirrung bei den Begriffen Krankengeld und Krankentagegeld: Das Krankengeld erhältst Du von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das Krankentagegeld von der Privaten Krankenversicherung (PKV). Somit erhalten nur gesetzlich Krankenversicherte Krankengeld. Als privat Versicherter (Angestellter oder Selbstständiger) benötigst Du deshalb dringend eine eigene Absicherung in Form einer Krankentagegeld-Zusatzversicherung. Generell gilt: Das Krankentagegeld bekommst Du, wenn Du wegen Krankheit arbeitsunfähig bist, egal ob Du dich zu Hause auskurierst oder im Krankenhaus liegst. Dies gilt auch während der gesetzlichen Mutterschutz-Zeiten.
Im Vergleich dazu wird das Krankenhaustagegeld nur für jeden Tag eines Klinikaufenthaltes bezahlt und soll Ihre Mehraufwendungen im Krankenhaus abdecken, beispielsweise die tägliche Zuzahlung.
Hast Du eine Krankentagegeld– und eine Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen, erhältst Du bei längerer Krankheit mit Krankenhausaufenthalt beide Leistungen ausbezahlt.
- Welche Höhe als Krankentagegeld sinnvoll ist, hängt von Deinen persönlichen Umständen ab. Hast Du hohe monatliche Kosten, bist Du selbstständig oder angestellt, kannst Du auf Rücklagen zurückgreifen? Generell kannst Du maximal bis zu 100 Prozent dessen, was Deinem jetzigen Nettoeinkommen pro Tag entspricht, versichern. Der Tagessatz kann in Stufen zu je fünf Euro abgeschlossen werden.
- Die Gesundheitsfragen sollten wahrheitsgemäß und sorgfältig beantwortet werden. Eine Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen ist nicht möglich. Aber keine Sorge: Du musst bei Abschluss der Versicherung nur einige wenige Gesundheitsfragen zu Deinem Gesundheitszustand beantworten. Wenn Du eine bestehende Krankheit hast, wird geprüft, ob diese für die Krankentagegeldversicherung relevant ist.
- Nach Abschluss der Versicherung gilt eine Wartezeit von drei bzw. acht Monaten (Wartezeit von acht Monaten gilt für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie und Versicherungsleistungen während der Mutterschutz-Zeiten). Diese Wartezeiten entfallen allerdings, wenn Du durch einen Unfall arbeitsunfähig wirst. Schließt Du die Krankentagegeldversicherung gemeinsam mit einer privaten Krankenvollversicherung ab, verzichten viele Versicherer auf die Wartezeiten.
Die Beiträge zum Krankentagegeld kannst Du in der Steuererklärung als sogenannte Vorsorgeaufwendung im Formular „Vorsorgeaufwand“ in die entsprechende Zeile eintragen.
Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung:
Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen liegt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer bei 1.900 Euro pro Jahr. Wird diese Grenze von 1.900 Euro durch Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterschritten, können Sie mit Ihren übrigen Vorsorgeaufwendungen, wie dem Krankentagegeld, den fehlenden Betrag bis 1.900 Euro auffüllen. Die Beiträge sind dann soweit steuerlich abzugsfähig.
Wird dagegen der Betrag von 1.900 Euro überschritten, ist ein Abzug der Beiträge des Krankentagegelds nicht möglich. Für Selbstständige liegt der steuerlich absetzbare Höchstbetrag bei 2.800 Euro pro Jahr.
Du möchtest Dich beraten lassen?
Du möchtest Dich beraten lassen oder Dich im Rahmen eines Erstgesprächs unverbindlich über meine Dienstleistung informieren. Dann buche jetzt einen Termin für eine Beratung per Video oder Telefon. Ich nehme mir sehr gerne die Zeit für alle Deine Fragen und erkläre Dir alles in Ruhe.

Du möchtest Dich
beraten lassen?

Du möchtest Dich beraten lassen oder Dich im Rahmen eines Erstgesprächs unverbindlich über meine Dienstleistung informieren. Dann buche jetzt einen Termin für eine Beratung per Video oder Telefon. Ich nehme mir sehr gerne die Zeit für alle Deine Fragen und erkläre Dir alles in Ruhe.
Das könnte Dir gefallen
Das könnte Dir gefallen

simplr App & Web
Für mehr Klarheit, Ordnung & Struktur.
Mit simplr hast Du alle Deine Versicherungen in einer App & Web. Für alle Verträge hast Du mich als Deinen persönlichen Ansprechpartner.
Erstelle jetzt Dein kostenloses Konto und leg los.
simplr App & Web
Für mehr Klarheit, Ordnung & Struktur.

Mit simplr hast Du alle Deine Versicherungen in einer App & Web. Für alle Verträge hast Du mich als Deinen persönlichen Ansprechpartner.
Erstelle jetzt Dein kostenloses Konto.