Krankentagegeld­versicherung

In Sachen Gesundheit haben wir vieles selbst in der Hand – aber eben nicht alles. Eine Krankheit oder ein Unfall können unseren Alltag ganz plötzlich und unvorhergesehen verändern. Dabei kann es auch passieren, dass eine längere Arbeitsunfähigkeit eintritt und ein Teil des Haushaltseinkommens wegfällt. Mit einer Krankentagegeldversicherung erhältst Du während der Arbeitsunfähigkeit einen Teil Deines Nettoeinkommens und sicherst somit Deinen Lebensstandard.

Krankentagegeld­versicherung

In Sachen Gesundheit haben wir vieles selbst in der Hand – aber eben nicht alles. Eine Krankheit oder ein Unfall können unseren Alltag ganz plötzlich und unvorhergesehen verändern. Dabei kann es auch passieren, dass eine längere Arbeitsunfähigkeit eintritt und ein Teil des Haushaltseinkommens wegfällt. Mit einer Krankentagegeldversicherung erhältst Du während der Arbeitsunfähigkeit einen Teil Deines Nettoeinkommens und sicherst somit Deinen Lebensstandard.

Leistungen

Individuell wählbare Höhe

Wie viel Krankentagegeld bezahlt wird, legst Du mit der Höhe des Tagessatzes fest. Möglich ist ein Tagessatz von bis zu 100 Prozent dessen, was Deinem jetzigen Nettoeinkommen pro Tag entspricht. Der Tagessatz kann in Stufen zu je fünf Euro abgeschlossen werden.

Steuerfreie Leistung

Du erhältst das Krankentagegeld steuerfrei, auch an Sonn- und Feiertagen. Da das Krankentagegeld nicht zu versteuern ist, muss es nicht in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Das Krankentagegeld unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.

Dynamik

Du kannst Dein Krankentagegeld je nach Tarif alle drei Jahre an die allgemeine Einkommensentwicklung anpassen, bis zur Höhe Ihres aktuellen Nettoeinkommens. Bei Gehaltserhöhung oder Jobwechsel kannst Du Deine Absicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung individuell anpassen.

Europaweit

Deine Krankentagegeldversicherung gilt je nach Tarif auch bei Arbeitsunfähigkeit im Ausland – wenn Du Deinen Wohnsitz innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes wechselst, sowie bei einem Umzug in die Schweiz.

Keine Leistungshöchstdauer

Du bekommst Dein versichertes Krankentagegeld so lange, bis Du wieder arbeiten kannst oder eine Berufsunfähigkeit eintritt.

Was ist versichert

zahlt, wenn…

…frühestens ab der 2. Woche Arbeitsunfähigkeit in vereinbarter Höhe nach Ablauf der Karenzzeit für Selbstständige.

…frühestens ab der 7. Woche Arbeitsunfähigkeit in vereinbarter Höhe nach Ablauf der Karenzzeit für Angestellte (privat versichert).

…frühestens ab der 7. Woche Arbeitsunfähigkeit in vereinbarter Höhe nach Ablauf der Karenzzeit für Angestellte (gesetzlich versichert).

…für die Dauer einer ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit oder für einen Verdienstausfall in gesetzlichen Mutterschutzzeiten.

…auch an Sonn- und Feiertagen.

zahlt nicht, wenn…

…für Berufsunfähigkeit.

…für Betriebsunterbrechungen.

…für Arbeitsunfähigkeit während einer Kur- und Sanatoriumsbehandlung.

…für Reha-Behandlungen, die die deutsche Rentenversicherung zahlt.

Meine persönlichen Favoriten

Das sind meine persönlichen Favoriten in diesem Bereich. Ich habe diese Tarife sorgfältig ausgewählt, bereits auf „Herz und Nieren“ geprüft und kann sie deshalb mit gutem Gewissen empfehlen.

KrankenGeld,
KrankenGeld Plus

Leistung auch bei Kur-/Rehamaßnahme

Leistung bei Erkrankung eines Kindes

Verzicht auf Kündigungsrecht (GKV)

Erhöhung Tagegeld bei Einkommenserhöhung ohne Gesundheitsprüfung

Rückfallerkrankung – Karenzzeiten werden zusammengezählt

T+

Leistung auch bei Kur-/Rehamaßnahme

Leistung bei Erkrankung eines Kindes

Verzicht auf Kündigungsrecht (GKV)

Erhöhung Tagegeld bei Einkommenserhöhung ohne Gesundheitsprüfung

Rückfallerkrankung – Karenzzeiten werden zusammengezählt

Krankengeld.plus

Leistung auch bei Kur-/Rehamaßnahme

Leistung bei Erkrankung eines Kindes

Verzicht auf Kündigungsrecht (GKV)

Erhöhung Tagegeld bei Einkommenserhöhung ohne Gesundheitsprüfung

Rückfallerkrankung – Karenzzeiten werden zusammengezählt

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