Warum sinnvoll
Für Ihr Motorrad ist in Deutschland eine Motorradversicherung bzw. Kfz-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie wehrt im Schadenfall unberechtigte Forderungen gegen Sie ab und übernimmt dafür auch eventuelle Gerichtskosten. Die Teilkasko springt darüber hinaus bei Schäden am eigenen Motorrad ein, für die niemand verantwortlich gemacht werden kann. Und die Vollkasko übernimmt zusätzlich Schäden, die an Ihrem Motorrad durch eigene Unachtsamkeit im Straßenverkehr entstehen sowie sogenannte Vandalismus-Schäden, z.B. Kratzer im Lack.
Unbegründete Ansprüche abwehren
Die Motorrad-Haftpflicht-Versicherung prüft die Schadenersatzansprüche des Unfallopfers. Sind diese unberechtigt, wehrt sie sie ab – auf ihre Kosten. Sind die Schadenersatzansprüche begründet, leistet der Versicherer den Schadenersatz in Geld.
Leistungen
Eine Motorradversicherung schützt Sie im Schadensfall vor den hohen Kosten, die durch von Ihnen verursachte Unfälle an anderen Personen und an Ihrem eigenen Motorrad entstehen. Dabei unterscheidet man zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung, die für Kraftfahrzeuge aller Art notwendig ist, und der Teil- und Vollkaskoversicherung, welche bei Schäden die Kosten für die Reparatur an Ihrem eigenen Motorrad übernimmt.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Kraftfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben und Basis jeder Kfz-Versicherung, also auch Ihrer Wohnmobil-Versicherung.
Mit einer Kaskoversicherung kann man sich vor den finanziellen Folgen eines Schadens an seinem eigenen Fahrzeug versichern. Pflicht ist sie jedoch nicht.
Mit einer Kaskoversicherung kann man sich vor den finanziellen Folgen eines Schadens an seinem eigenen Fahrzeug versichern. Pflicht ist sie jedoch nicht.
Was ist versichert
Häufige Fragen
Für die Zulassung benötigt Ihr Motorrad eine gültige Haftpflichtversicherung, für die Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erhalten. Zusätzlich benötigen Sie neben Ihrem Personalausweis den aktuellen TÜV-Nachweis, eine Abgasuntersuchung, Ihren Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein.
Die Klausel „Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit“ bedeutet, dass selbstverschuldete Unfälle mit grober Fahrlässigkeit in Ihrem Schutz mit abgedeckt werden und diese keine Leistungskürzung zur Folge haben. Verursachen Sie beispielsweise einen Unfall, nachdem Sie über eine rote Ampel gefahren sind, werden dennoch die Kosten für die dadurch entstandene Schäden erstattet.
Eine Kaskoversicherung ist sinnvoll, weil sie Sie vor finanziellen Schäden an ihrem eigenen Kraftrad schützt z.B. durch Vandalismus, Diebstahl und Naturgewalten.
Motorräder werden von vielen Fahrern nur zu einer bestimmten Zeit im Jahr – häufig zwischen März und Oktober – genutzt. Falls Sie Ihr Motorrad auch nur saisonal nutzen möchten, kann ein Saisonkennzeichen dabei helfen den jährlichen Versicherungsbeitrag zu verringern, da das Motorrad damit nur zu dieser Zeit im Jahr zugelassen und für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr versichert ist. Außerhalb des Saisonzeitraumes gilt die so genannte Ruheversicherung, mit reduziertem Versicherungsumfang. Während der Ruheversicherung muss das Fahrzeug in einem Einstellraum oder einem umfriedeten Abstellplatz abgestellt sein. Eine Nutzung außerhalb dieser Räumlichkeiten ist nicht erlaubt.
Versicherer gewähren nicht allen Motorrädern Versicherungsschutz. Normalerweise akzeptieren sie herkömmliche Motorräder mit und ohne Beiwagen. Daneben gilt die Motorradversicherung auch für Trikes und Quads. Bei regelrechten PS-Monstern hängt es von der Versicherungsgesellschaft ab, ob ein Vertragsabschluss möglich ist.
Unproblematisch sind Zweiräder ab 51 ccm Hubraum. Beispielsweise schützt eine Motorradversicherung 125-ccm-Leichtkrafträder oder 80-ccm-Leichtkraftroller, die bereits Fahranfänger ab 16 Jahren steuern dürfen. Einige Versicherer bieten spezielle 125er-Versicherungstarife für Leichtkrafträder mit einer Hubraumgröße zwischen 80 ccm und 125 ccm an. Meist erfolgt jedoch keine Unterscheidung zwischen Leichtkraftrad, Motorrad und Co.: Bei vielen Anbietern gilt die reguläre Motorradversicherung für alle zweirädrigen Kfz.
Anders sieht es bei Kleinkrafträdern wie Mofas und Mopeds aus. Ihnen bietet eine Mopedversicherung den passenden Schutz. Wichtig: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich für alle motorisierten Zweiräder gesetzlich vorgeschrieben. Lediglich E-Bikes (Pedelecs), die mit Motorunterstützung eine Geschwindigkeit von höchstens 25 Kilometern pro Stunde erreichen, müssen nicht versichert sein.
Das hängt davon ab, ob Sie den Unfall selbst verschuldet haben. Werden Sie als Motorradfahrer in einen Autounfall verwickelt, an dem ein anderer Verkehrsteilnehmer Schuld ist, kommt dessen Kfz-Haftpflicht für Schäden an Ihrem Bike auf. Auf die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags hat der Schadensfall keinen Einfluss.
Anders sieht es aus, wenn Sie selbst für den Unfall verantwortlich sind, weil Sie beispielsweise unaufmerksam fahren und den vor Ihnen fahrenden Pkw rammen. In diesem Fall übernimmt Ihre Vollkaskoversicherung zwar den Schaden an Ihrem eigenen Kraftrad. Allerdings erfolgt in der Regel eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Das heißt: Ihr Versicherer reduziert den Schadenfreiheitsrabatt, den Sie durch unfallfreies Fahren „angesammelt“ haben. In der Folge erhöht sich die Prämie Ihrer Motorradversicherung.