Warum sinnvoll
Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, muss für die Folgen geradestehen. So will es der Gesetzgeber. Dabei ist es egal, ob Sie den Schaden aus Versehen, aus Leichtsinn oder aus Unachtsamkeit verursachen. Sie müssen dem Geschädigten Ersatz leisten. Im Ernstfall kann dabei sogar auf Ihr gesamtes Vermögen, mit Haus und Grundbesitz, Bankguthaben, Lohn und Gehalt zugegriffen werden. Um sich und Ihre Familie umfassend zu schützen, benötigen Sie eine Privathaftpflicht. Sie versichert das finanzielle Risiko, das im Schadensfall auf den Verursacher zukommen kann.
Zu den Leistungen der Privathaftpflicht gehört aber auch, dass Sie vor unberechtigten Ansprüchen geschützt werden. D. h. wenn die Forderungen an Sie ungerechtfertigt sind und Sie also nicht zahlen müssen, setzt der Versicherer Ihr gutes Recht für Sie durch und wehrt diese Forderungen für Sie ab. Das gilt auch, wenn die Forderungen zu hoch sind.
Daher ist die Privathaftpflicht eine der wichtigsten Versicherungen die Sie im privaten Bereich für sich und Ihre Familie abschließen können.
§ 823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Leistungen
Was ist versichert
Häufige Fragen
Nein, sie ist jedoch unbedingt empfehlenswert. In Deutschland sind Sie dazu verpflichtet, für die Schäden, die Sie anderen hinzufügen, aufzukommen. Ein kurzes Missgeschick mit einem Personenschaden kann so aufgrund von hohen Schadensersatzanforderungen Ihre Existenz bedrohen. Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor einem solchen finanziellen Ruin.
Eine private Haftpflicht ist grundsätzlich für jeden sinnvoll. Ohne diese Versicherung haften Sie bei einem selbst verursachten Schaden gegenüber Dritten mit Ihrem gesamten Privatvermögen.
Ab dem 18. Lebensjahr sollte geprüft werden, ob Sie noch über die Familienhaftpflichtversicherung Ihrer Eltern mitversichert sind oder ob Sie Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung abschließen sollten.
Kinder sind in der Familienhaftpflichtversicherung bis zum Ende ihrer Erstausbildung oder ihres Erststudiums mitversichert. Dies gilt nur, solange sie noch nicht regulär gearbeitet haben.
Die Privathaftpflicht versichert gegen die finanziellen Folgen von Schäden an Dritten, die durch Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn verursacht wurden.
Im Leistungsfall zahlt die private Haftpflichtversicherung bei Sachschäden für Reparatur, Wiederbeschaffung oder den Nutzungsausfall. Bei Personenschäden werden Behandlungskosten, Schmerzensgelder und ggf. eine lebenslange Rente übernommen. In beiden Fällen bis zu der vereinbarten Versicherungssumme.
Die Mindestdeckungssumme sollte pauschal bei 5 Millionen Euro liegen. Besser wäre noch eine Versicherungssumme von 50 Millionen Euro.
Die private Haftpflichtversicherung kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ob sie berücksichtigt wird, hängt von verschiedenen Faktoren – wie Beschäftigungsverhältnis, Einkommen und weitere bestehende Versicherungen – ab.