Private Krankenversicherung
Ihre Gesundheit. Ihre Entscheidung.
Warum sinnvoll
Fortschritte in der Medizin ermöglichen heute Heilungserfolge bei Krankheiten, die gestern noch unheilbar schienen. Damit es Patienten schnell wieder besser geht, nutzen Ärzte ein immer breiteres Spektrum wirksamer Therapien. Für die bestmögliche Versorgung lässt sich rechtzeitig vorsorgen – mit der richtigen Krankenversicherung: Es gibt sie als private Krankenversicherung (PKV) mit vollem Leistungsumfang oder zusätzlich, um die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bzw. Beihilfe zu ergänzen. Weil nichts so individuell ist wie die private Gesundheitsvorsorge sollten Sie bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung eine ausführliche Beratung nutzen.
§ 12 Sozialgesetzbuch (SGB) V
(1) Die Leistungen (der gesetzlichen Krankenkassen) müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Leistungen
Je nach Versicherungsunternehmen und Tarif unterscheidet sich das individuelle Leistungsangebot der PKV Versicherungsanbieter. Gesetzlich vorgeschrieben, umfasst die Private Krankenversicherung jedoch mindestens die Leistungen des Basistarifs der GKV. Bestimmte Mehrwerte, zum Beispiel einen zeitlich anpassbaren Versicherungsschutz im weltweiten Ausland oder hohe Kostenerstattung, sollte eine gute PKV auf alle Fälle leisten. Für vollumfänglichen Schutz und bestmögliche medizinische Versorgung wählen Sie jenen Tarif, der Ihren Bedürfnissen und Vorstellungen am besten entspricht. Der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang ist Ihnen für die vereinbarte Vertragslaufzeit garantiert: Leistungskürzungen haben Sie nicht zu befürchten.
Direkter Zugang zum Facharzt
Standardmäßig oder optional ermöglichen gute PKV-Tarife Ihnen als Privatpatient einen direkten Zugang zu Fachärzten, ohne Umweg über den Hausarzt. Eine Erstattung der Kosten sollte das Versicherungsunternehmen dabei auch ohne Hausarztüberweisung zu 100 Prozent übernehmen.
Chefarzt & Einzelbett
Die Private Krankenversicherung sollte bei Krankenhausaufenthalt die Wahl des behandelnden Arztes sowie der Art der Unterbringung bei stationärer Behandlung ermöglichen. Zu den sogenannten Wahlleistungen für Privatpatienten gehört auch freie Krankenhauswahl.
Versicherungsschutz im Ausland
Ihre PKV sollte Behandlungskosten auch im Ausland voll übernehmen und weltweiten Rücktransport im Krankheitsfall beinhalten. Dabei gilt zeitlich unbegrenzter Schutz in Europa. Im Nicht-EU-Ausland sollten Versicherungszeiträume zwischen mehreren Monaten bis zu einem Jahr vertraglich wählbar sein.
Kostenerstattung & volle Arztleistungen
Behandlungskosten sollte Ihnen die PKV nach einem möglichst hohen Prozentsatz (idealerweise 100 Prozent) erstatten. Je nach Tarif erfolgt die Kostenübernahme entweder bis zum Höchstsatz (3,5-facher Satz) der Gebührenordnung für Ärzte oder in unbegrenzter Höhe. Tipp: Achten Sie auch auf die Alterungsrückstellungen.
Leistungen von Heilpraktikern
Anerkannte alternative Behandlungen wie beispielsweise Akupunktur sind in den meisten PKV enthalten. Eine möglichst hohe Kostenerstattung für Heilpraktiker (am besten Höchstsätze nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) ist ideal, wenn Sie Alternativmedizin in Anspruch nehmen möchten.
Sehhilfen, Zahnersatz und Co.
Achten Sie bei Abschluss der PKV auf den Erstattungsbeitrag für Brillen und Kontaktlinsen innerhalb von 24 Monaten. Auch beim Zahnersatz ist ein hoher Schutz mit bis zu 3,5-fachem Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte empfehlenswert. Bei Zahnimplantaten und Co. sind mindestens 75 Prozent Kostenerstattung anzustreben.
Optionen zur Selbstbeteiligung
Tarife mit Selbstbehalt senken Ihre monatlichen Beitragsprämien. Je höher Ihre Selbstbeteiligung, desto geringer der Beitrag. Bewährte Selbstbehalte in der PKV bewegen sich prozentual zwischen 10 und 30 Prozent bzw. absolut zwischen 600 und 1.200 Euro pro Jahr.
Beitragsrückerstattung
Haben Sie keine oder nur wenige Leistungen innerhalb eines Versicherungsjahrs in Anspruch genommen, können Sie Beiträge zurückerstattet bekommen. Gute Private Krankenversicherungen bieten Ihnen diese Option an.
PKV vs. GKV
Private Krankenversicherung
Ab wann kann man sich privat versichern? Als Arbeitnehmer ist der Wechsel in die private Krankenvollversicherung in der Regel möglich, sobald Ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch: Versicherungspflichtgrenze) überschritten hat. Im Jahr 2021 liegt diese bei 64.350 Euro.
Für Selbstständige, Freiberufler und Beamte gilt: Sie können in der Regel unabhängig vom Einkommen eine Krankenversicherung privat abschließen.
Gesundheitsfragen: In der Privaten gibt es im Gegensatz zur Gesetzlichen Gesundheitsfragen. Je nach Gesundheitszustand kann es zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder Ablehnung kommen.
Leistungen: Die GKV / PKV unterscheiden sich auch in den Leistungen voneinander: Als Privatversicherter profitieren Sie im Vergleich zu Kassenpatienten (z.B. von höheren Zahnleistungen, einer Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder einer freien Arztwahl, je nach gewähltem Tarif).
Beitrag: Der Beitrag in der PKV ist abhängig vom gewählten Leistungskatalog, Ihrem Eintrittsalter (je jünger desto günstiger) und Ihrem Gesundheitszustand. Durch die Wahl eines Selbstbehalts (Selbstbeteiligung) können Sie Ihre monatlichen Kosten reduzieren.
Gesetzliche Krankenkasse
Wer kann sich gesetzlich versichern? Sofern Sie grundsätzlich der GKV zugeordnet werden können, besteht ein Kontrahierungszwang. Ihr Bruttoeinkommen und Ihr Gesundheitszustand sind für die Aufnahme nicht relevant.
In der Gesetzlichen gibt es keine Gesundheitsfragen zu beantworten.
Leistungen: Das Leistungspaket in der Gesetzlichen Krankenversicherung kann durch politische Entscheidungen jederzeit reduziert werden.
Der Beitrag in der GKV richtet sich nach Ihrem Einkommen – bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Sie ist die Obergrenze für Ihre Versicherungsbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bis zu dieser Höhe steigen Ihre Beiträge für die Sozialversicherung. Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber Versicherungspflichtgrenze.
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Häufige Fragen
Alle Selbstständigen, Freiberufler, Beihilfeberechtigten und Studenten – unabhängig von der Höhe ihres Einkommens – können sich für die private Krankenversicherung als Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse entscheiden.
Als Arbeitnehmer/in steht Ihnen der Weg in die „Private“ offen, wenn Ihr Bruttojahreseinkommen im Jahr 2021 über der Versicherungspflichtgrenze von 64.350 € liegt. Bei 12 Monatsgehältern entspricht dies 5.362,50 €, bei 13 Monatsgehältern 4.950,00 € und bei 14 Monatsgehältern 4.596,43 €.
Sofern Ihr Einkommen im laufenden Jahr erstmals die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, können Sie der gesetzlichen Kasse erst zum Jahresende kündigen. Voraussetzungen für den Wechsel: Ihr Einkommen muss auch über der Versicherungspflichtgrenze des nächsten Jahres liegen.
Alternative: Sie beginnen ein neues Arbeitnehmerverhältnis oder wechseln den Arbeitgeber – Ihr Brutto-Einkommen wird in den nächsten 12 Monaten voraussichtlich über der aktuellen Versicherungspflichtgrenze von 64.350 Euro liegen? Dann haben Sie sofort bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Wenn Sie nicht oder noch nicht in die PKV wechseln können, haben Sie die Möglichkeit, Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz durch unterschiedliche Zusatzversicherungen zu ergänzen. So können Sie sich zum Beispiel mit unserem Optionstarif den späteren Wechsel in eine Vollversicherung – ohne erneute Gesundheitsprüfung – sichern.
Ja, Ihr Arbeitgeber übernimmt 50 % des monatlichen Beitrages für Ihre private Krankenversicherung. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt jedoch maximal die Hälfte des durchschnittlichen Beitrages der gesetzlichen Krankenversicherung.
Nein. Die Beiträge der privaten Krankenversicherung sind abhängig von Ihrem Eintrittsalter und Ihrem Gesundheitszustand. Das bedeutet: Wenn Ihr Einkommen zum Beispiel wegen einer Beförderung steigt, zahlen Sie deshalb nicht mehr Beitrag.
Nein. In der privaten Krankenversicherung muss sich jedes Familienmitglied separat versichern. Für Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr sind die Beiträge relativ niedrig.
Die privaten Krankenversicherer setzen alles daran, dass Ihr Gesundheitsschutz für Sie bezahlbar bleibt – auch im Ruhestand, wenn in der Regel mehr medizinische Leistungen beansprucht werden. Damit Ihr Beitrag später nicht gravierend steigt, liegt er in jungen Jahren etwas höher. Diese sogenannten Alterungsrückstellungen sollen bewirken, dass sich Ihre finanziellen monatlichen Belastungen nicht durch das Älterwerden erhöhen. Zusätzlich sorgt der gesetzlich vorgeschriebene Zuschlag in Höhe von 10 Prozent dafür, dass Beitragsanpassungen im Alter abgemildert werden können.
Unser Tipp: Sorgen Sie mit unserer Option Beitragsentlastung schon heute dafür, dass sich Ihre Beiträge im Ruhestand deutlich reduzieren. So funktioniert’s: Neben Ihrem Beitrag zur Hauptversicherung zahlen Sie mit Versicherungsbeginn zusätzlich einen Beitrag für die Beitragsentlastung. Das lohnt sich: Ihr Gesamtbeitrag reduziert sich dann später.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Jedenfalls dann, wenn Sie nicht älter als 55 Jahre sind und eine Versicherungspflicht eintritt. Und falls Sie bereits ein höheres Lebensalter erreicht haben sollten oder wegen plötzlicher Hilfebedürftigkeit nicht mehr bezahlen können, als die gesetzliche Krankenversicherung kostet? Für solche Fälle hat der Gesetzgeber den sogenannten Basistarif eingeführt. Dessen Leistungen sind vergleichbar mit denen der gesetzlichen Kassen.
Liegen Vorerkrankungen vor oder sind Sie aktuell in ärztlicher Behandlung, so machen Sie hierzu wahrheitsgemäße Angaben bei der Antragsaufnahme. Die Vorversicherung wird erst dann gekündigt, wenn Sie eine verbindliche Annahmeerklärung des privaten Versicherers vorliegen haben. Bei vielen kleineren Erkrankungen ist eventuell mit einem Risikozuschlag zu rechnen. Ist die Erkrankung nur akut und möglicherweise als vorübergehend anzusehen, kann dieser Zuschlag auch befristet werden. Nicht zu empfehlen ist es, Leistungen auszuschließen.
Die Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung stellt ein wichtiges Instrument zur Beitragsstabilisierung dar. Der Versicherungsnehmer kann die Höhe der Selbstbeteiligung wählen, wobei in der Regel gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger der monatliche Aufwand zur Krankenversicherung.
Für Arbeitnehmer ist es günstig, eine geringe Selbstbeteiligung oder gar einen Tarif ohne jegliche Beteiligung zu wählen, da der Arbeitgeber sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mit max. 50% an dem tatsächlichen Beitragsaufkommen beteiligt. Für Selbstständige hingegen ist es meist vorteilhaft, eine höhere Selbstbeteiligung zu wählen. Im Hinblick auf eine mögliche Beitragsrückerstattung und die Minimierung der anfallenden Kosten des Gewerbebetriebs ist dies ein nicht zu unterschätzender Faktor.

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