Wohngebäudeversicherung
Rund-um-Schutz für Ihr Zuhause.
Warum sinnvoll
Naturgewalten wie Sturm, Starkregen, Hagel und Frost verursachen Jahr für Jahr enorme Schäden an Wohngebäuden. Und der Klimawandel wird solche dramatischen Ereignisse aller Voraussicht nach weiter verstärken! Dazu kommt die allgegenwärtige Gefahr von Feuer im Haus – ein Brand kann in Minutenschnelle ausbrechen. Die Wohngebäudeversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Schäden.
Die Wohngebäudeversicherung umfasst über das eigentliche Gebäude hinaus auch Einbauten – z.B. fest verlegte Fußbodenbeläge, Zentralheizung sowie Grundstücksbestandteile wie Zäune und Mauern. Im Schadenfall wird Ihr zerstörtes Haus komplett wieder aufgebaut oder für ein beschädigtes Gebäude die notwendigen Reparatur und Aufräumkosten gezahlt.
Leistungen
Feuer
Nach einem Brand zahlt die Versicherung. Außerdem gibt es Schadenersatz für Kosten durch Löschwasser und Ruß.
Blitzschlag, Explosion oder Implosion
Diese Ereignisse können einen Totalschaden bedeuten.
Sturm und Hagel
Bei Sturmschäden z. B. am Dach ist Windstärke 8 entscheidend. Dann gibt es ein neues Dach oder die Reparatur des alten wird finanziert. Bei Hagelschäden zahlt die Versicherung unabhängig von der Windstärke.
Leitungswasser
Platzen Wasserrohre, erhält man Schadenersatz. Versichert sind Schäden durch wasserführende Leitungen und die dazugehörigen Anlagen: Wasserversorgung und -entsorgung, Heizkörper und -rohre, Wasch- und Spülmaschinen, Klima- und Wärmepumpen. Auch Aquarien oder Wasserbetten können inklusive sein.
Überspannung
Versichert sind auch Schäden an versicherten Sachen durch Überspannung als Folge eines Blitzschlags.
Photovoltaik-, Solarthermie-, Geothermie- und Wärmepumpenanlagen
Auch für alternative Energiequellen gibt es spezielle Policen. Wird zum Beispiel über eine Photovoltaikanlage Strom ins öffentliche Netz eingespeist, empfiehlt sich eine Ertragsausfallpolice. Sie schützt vor dem Risiko eines Ertragsausfalls infolge eines versicherten Sachschadens.
Vandalismus- und Graffiti-Schäden am Gebäude
Aufräum- und Wiederherstellungsarbeiten außerhalb des Gebäudes, zum Beispiel nach einem Sturm
Wichtig: Naturgewalt & Elementarschäden
Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Erdsenkung oder Schneedruck sind über die Elementarversicherung abgedeckt.
Was ist versichert
versichert, wenn…
… Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Sengschäden entstehen und durch Überspannung infolge von Gewittern.
… Leitungswasser Schäden verursacht, dazu gehören auch Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung und Frostschäden an sonstigen Leitungswasser führenden Einrichtungen.
… Beschädigungen durch Sturm und Hagel sowie weitere Extremwetterschäden wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch entstehen (Zusatzbaustein: Elementarschäden).
… Sachschäden am Gebäude durch einen Einbruch entstehen, z.B. an Türen, Schlössern, Fenstern, Rollläden und Schutzgittern.
… Gebäudebestandteile oder -zubehör wie sanitäre Installationen, elektrische Anlagen, Antennen und Markisen beschädigt werden. Auch Solar-/Photovoltaikanlagen sind ggf. mitversichert.
…Schäden durch wildlebende Tiere entstehen.
… zugehörige Garagen oder Carports – sowie ggf. auch Grundstücksbestandteile wie Zäune, Überdachungen, Pergolen – Schaden nehmen.
…haustechnische Anlagen, wie z.B. Photovoltaikanlage unvorhergesehen und plötzlich beschädigt wird.
nicht versichert, wenn…
… Schäden an im Gebäude befindlichen Möbeln, Kleidung und Elektrogeräten entstanden sind. Diese können über die Hausratversicherung abgesichert werden.
… Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführen.
Unsere Empfehlung

comfort
Ableitungsrohre auf dem Grundstück
Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks
Zuleitungsrohre auf dem Grundstück
Verzicht auf Mindest-Windstärke
Grobe Fahrlässigkeit
Unbenannte Gefahren

Top-Schutz
Ableitungsrohre auf dem Grundstück
Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks
Zuleitungsrohre auf dem Grundstück
Verzicht auf Mindest-Windstärke
Grobe Fahrlässigkeit
Unbenannte Gefahren

XXL
Ableitungsrohre auf dem Grundstück
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Zuleitungsrohre auf dem Grundstück
Verzicht auf Mindest-Windstärke
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Unbenannte Gefahren
Häufige Fragen
Im Grundschutz versichert sind Schäden, die durch Feuer, Überspannung, Leitungswasser, Sturm und Hagel direkt an Ihrem Gebäude und seinen Nebengebäuden entstehen. Zusätzlich können noch weitere Elementargefahren versichert werden.
Nein, eine Wohngebäudeversicherung muss nicht zwingend abgeschlossen werden. Da es sich bei einem Haus oder einer Wohnung meist um kostspielige Investition handelt, ist sie aber dringend zu empfehlen.
Nein, die Wohngebäudeversicherung ist in der Regel nicht steuerlich absetzbar, da sie zu den sogenannten Sachversicherungen gehört. Zwar gibt es Ausnahmen – wie zum Beispiel die Rechtsschutzversicherung mit dem Zusatzbaustein Arbeitsrecht – doch als Faustregel gilt: Sachversicherungen werden in der Steuererklärung vom Finanzamt nicht anerkannt.
Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude und seinem festen Inventar ab. Dazu gehören unter anderem Heizungs- und Klimaanlagen, aber auch Garagen, Carports und andere Nebengebäude. Eine genauere Übersicht über die Versicherungsleistungen finden Sie in den jeweiligen Bedingungen und Tarifvergleichen.
Beide Versicherungen greifen bei ähnlichen Gefahren, doch während Ihre Gebäudeversicherung Sie gegen Schäden direkt am Gebäude und seinem festen Inventar absichert, schützt die Hausratversicherung Ihr bewegliches Hab und Gut, wie beispielsweise Möbel und Elektrogeräte.
Eine verbundene Wohngebäudeversicherung bietet finanziellen Schutz vor Schäden am Wohngebäude, die durch Elementargefahren verursacht werden. Sie besteht in der Regel aus den drei Bausteinen Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung – hinzu kommt der wichtige Baustein gegen Elementarschäden.
Im Falle eines Schadens können die Reparatur- oder Wiederaufbaukosten eines Hauses sehr schnell in die Höhe gehen. Um sich vor einer solchen finanziellen Belastung zu schützen, sollte jeder Immobilienbesitzer eine Wohngebäudeversicherung abschließen.
Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Dazu gehören:
- Einbaumöbel bzw. Einbauküchen
- Festverlegte Fußbodenbeläge
- Zentralheizungsanlagen
- Sanitäre Installationen
- Elektrische Anlagen (z.B. Solaranlagen)
Einbauten müssen in der Versicherungssumme mit erfasst werden. Nebengebäude und Garagen auf dem Grundstück können zusätzlich mitversichert werden.
Versichert sind alle Sachen, die mit dem Gebäude fest verbunden sind. Hierzu gehören:
- Roll- und Blendläden
- Balkonverkleidungen
- Sichtblenden und Überdachungen aus Glas, Holz, Stoff oder Kunststoff auf Terrassen und Balkonen
- Klingel- und Briefkastenanlagen
- Markisen
- Schutz- und Trennwände
- Tür-Überdachungen und Vordächer
- Antennenanlagen (bei Mietshäusern nur Gemeinschaftsantennen, Außenantennen von Mietern fallen unter deren Hausratversicherung)
Als Grundstücksbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundene Sachen. Grundstücksbestandteile und weiteres Zubehör sind tarifabhängig mitversichert. Hierunter fallen z.B. Einfriedungen, Pergolen, Carports, Beläge und Müllboxen. Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Grundstückseinfriedungen (auch Hecken), Hof- und Gehwegbefestigungen, Hundehütten, Masten- und Freileitungen sowie Wege- und Gartenbeleuchtungen.
Versicherer bieten Ihnen i.d.R. einen Sofortbonus bei Schadenfreiheit sowie einen Neubaurabatt. Sprechen Sie uns einfach an.

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per Zoom oder alternativ einen klassischen Rückruf per Telefon.
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