Hundehalter-Haftpflicht
Optimaler Schutz für Hundehalter.
Warum sinnvoll
Wenn durch Ihren Hund oder Ihr Pferd jemand zu Schaden kommt, haften Sie dafür. Auch dann, wenn Sie selbst keine Schuld trifft. Sie als Tierhalter tragen die volle Verantwortung für Ihr Tier und haften für Schäden in voller Höhe. Mit der Hundehalter-Haftpflicht sind Sie finanziell abgesichert: So schützen Sie sich vor Schadenersatzforderungen Dritter.
Gefährdungshaftung
Von bestimmten (erlaubten) Tätigkeiten geht grundsätzlich eine gewisse Gefahr für die Umgebung aus, zum Beispiel beim Halten eines Hundes. Wenn Gefährdungshaftung vorliegt, haftet der Hundehalter auch für solche Schäden durch seinen Hund, die ohne seine Mitwirkung entstanden sind.
Leistungen
Personen, Sach- und Vermögensschäden
Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung prüft im Schadensfall, ob und in welcher Höhe Schadensersatzpflicht besteht, übernimmt den Schadensersatz, wenn er berechtigt ist, und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab – notfalls auch vor Gericht.
Mietsachschäden
Ihr Hund hat einen Schaden an einer gemieteten oder gepachteten Immobilie oder Teilen davon verursacht? Auch diese Schäden werden übernommen, sofern sie nicht auf normale Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung zurückzuführen sind.
Forderungsausfalldeckung
Erleiden Sie durch den Hund eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden, den der Halter des verursachenden Tieres wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Versicherung nicht begleichen kann, kommt Ihre eigene Hundehalter-Haftpflicht dafür auf.
Auslandsschutz
Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung schützt rund um die Uhr, auch bei vorübergehenden (nicht von vorneherein auf Dauer angelegten) Aufenthalten im weltweiten Ausland – tarifabhängig – zeitlich unbegrenzt.
Was ist versichert
versichert, wenn…
… Ihr Hund an einer von Ihnen zu privaten Zwecken gemieteten oder gepachteten Immobilie (z.B. einer Mietwohnung) Schäden verursacht. Dies gilt auch für Vermögensschäden, die dadurch entstanden sind.
… Ihr Hund bei der privaten Teilnahme an einer Hundesportveranstaltung oder in der Hundeschule einen Schaden verursacht. Der Versicherungsschutz umfasst auch das Training und die Vorbereitung.
… Sie Ihren Hund ohne Leine und Maulkorb führen und dieser aufgrund dessen einen Schaden verursacht.
nicht versichert, wenn…
… Sie Hunde zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken halten. Das Halten dieser Tiere ist über die Betriebs-Haftpflichtversicherung zu versichern.
… der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde, um einen Versicherungsanspruch zu erzeugen.
… Sie selbst oder Angehörige, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben einen Schaden erleiden.
Unsere Empfehlung

Einfach Komplett (papierlos)
Deckungssumme: 20 Mio. EUR
Forderungsausfalldeckung
Verzicht auf Leinenzwang
Auslandsaufenthalt weltweit: 5 Jahre
Tägliches Kündigungsrecht

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Deckungssumme: 20 Mio. EUR
Forderungsausfalldeckung
Verzicht auf Leinenzwang
Auslandsaufenthalt weltweit: unbegrenzt
Tägliches Kündigungsrecht

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Deckungssumme: 30 Mio. EUR
Forderungsausfalldeckung
Verzicht auf Leinenzwang
Auslandsaufenthalt weltweit: unbegrenzt
Tägliches Kündigungsrecht

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Häufige Fragen
In folgenden sechs Bundesländern ist eine Hundehaftpflicht-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben:
- Berlin
- Hamburg
- Niedersachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Halter von Kampfhunden sind in fast allen Bundesländern verpflichtet, eine Hundehaftpflicht-Versicherung abzuschließen. Zudem gelten in vielen Gemeinden deutschlandweit eigene Vorschriften und Regelungen. Daher erkundigt man sich am besten an seinem Wohnort, ob eine Versicherung vorgeschrieben ist.
Jeder Hund benötigt eine eigene Hundehaftpflicht. Viele Versicherer gewähren aber Rabatte, wenn Sie einen zweiten Hund absichern möchten.
Diverse Versicherer versichern auch Kampfhunde bzw. gefährlich eingestufte Hunde. Allerdings sind die Deckungssummen hier geringer.
Wenn Ihre Hündin Nachwuchs erwartet, sind die Welpen – tarifabhängig – 12 Monate mitversichert. Vorausgesetzt, diese sind weiter in Ihrem Besitz.
Der Schutz der Hundehaftpflicht besteht unabhängig davon, welches Familienmitglied den Hund hütet. Die Haftpflicht zahlt auch einen Schaden, der entsteht, wenn ein Nachbar oder ein Bekannter auf den Hund aufpasst oder ihn Gassi führt. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn der Hund von einem gewerblichen Hundehüter betreut wird oder in einer Hundepension ist.
Im Schadensfall sollten Sie Folgendes beachten, damit Ihre Hundehaftpflicht-Versicherung alle wichtigen Daten zur Schadensregulierung bekommt:
- Wenn möglich, dokumentieren Sie den Schaden und fotografieren Sie beschädigte Gegenstände – am besten aus verschiedenen Perspektiven.
- Geben Sie bitte kein Schuldeingeständnis oder Zusagen zur Kostenübernahme ab. Warten Sie, bis die Versicherung die Ansprüche gegen Sie geprüft hat.
- Zeigen Sie jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind.
- Unterstützen Sie den Versicherer bei der Schadenermittlung und -regulierung, indem Sie z. B. umgehend alle gerichtlichen oder behördlichen Verfahren wie Mahnverfahren oder Klagen mitteilen, die im Zusammenhang mit dem gegen Sie erhobenen Schaden stehen.

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