Warum sinnvoll
Die Basisrente ist ein privates Produkt für die Altersvorsorge, das nach dem Prinzip der Kapitaldeckung funktioniert. Der Kunde kann einen Vorsorgevertrag mit oder ohne garantierte Leistungen und Überschussbeteiligung abschließen. Im Alter erhält der Versicherte lebenslang eine monatliche Rente. Selbstständige, aber auch Angestellte, können mit der Basisrente die Versorgungslücke im Alter schließen, Steuervorteile nutzen und über Zusatzbausteine Lebensrisiken wie Erwerbs- und Berufsunfähigkeit absichern.
Die Basisrente gibt es in verschiedenen Varianten
Wenn keinerlei Zusatzvereinbarungen zur Absicherung von Hinterbliebenen wie dem Ehepartner, dem eingetragenen Lebenspartner und Kindern getroffen wurden, wird bei Tod des Versicherten keine Leistung an sie ausgezahlt. Eine Hinterbliebenenrente kann aber als Zusatzbaustein in die Rürup-Rente eingeschlossen werden.
Was bedeutet Hinterbliebenenrente?
Die „Rente wegen Todes“. Hiermit bezeichnet man die Rente, die ein Ehepartner, ein eingetragener Lebenspartner oder ein minderjähriges bzw. noch in der Ausbildung befindliches Kind (bis zum Alter von maximal 25 Jahren) beim Tod des versicherten Partners/Elternteils bekommt.
Eine Lösung für risikobereitere Vorsorgesparer, denn die eingezahlten Beiträge werden in Aktien- oder Investmentfonds investiert. Ab dem Rentenbeginn wird der Wert des bis dahin angesparten Vorsorgekapitals ermittelt und während der Rentenzahldauer wie bei einer klassischen Rentenversicherung angelegt.
Bei Vertragsabschluss garantiert der Versicherer einen Faktor für die Ermittlung der lebenslangen Rente aus dem Vorsorgekapital. Dieser Faktor gibt an, wie viel Rente für jeweils 10.000 Euro Kapital gezahlt wird. Die Rentenhöhe wird erst ab Rentenbeginn garantiert.
Die Höhe der späteren Rente hängt von der Wertentwicklung der Fonds bzw. der Börse ab. Wer Verlustrisiken vermeiden will, kann eine Garantieleistung vereinbaren. Dabei wird ein Teil des Beitrags dafür verwendet, dass bei Rentenbeginn in jedem Fall die bis dahin eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.
Die Sofortrente eignet sich für Menschen im rentennahen Alter, die steuerbegünstigt ein lebenslanges Einkommen aus vorhandenem Kapital erzielen wollen. Der Versicherte zahlt einen hohen Einmalbeitrag, aus dem sofort eine lebenslange Rente fließt. Die steuerliche Förderung hilft, die aktuelle Belastung durch Steuern zu senken und macht die Sofortrente zu einem attraktiven Produkt für die Altersvorsorge. Auch die Sofortrente kann durch eine Hinterbliebenenabsicherung für den Ehepartner, den eingetragenen Lebenspartner und die Kinder ergänzt werden.
Das Versicherungsprinzip
Renten- oder Lebensversicherungen unterscheiden sich deutlich von reinen Sparprodukten, da sie ihren Kunden einen garantierten Zinssatz und hohe Sicherheit bieten. Das Versicherungsprinzip macht es möglich: Im Kern geht es darum, eine Gemeinschaft von Versicherten zu bilden, in der sich Risiken aus- gleichen. Dadurch werden die die zufälligen Schwan- kungen des Risikos beherrschbar und der Versicherer kann sein Versprechen auf die Zukunft geben – garantiert.
Leistungen
Der Staat fördert die Basisrente, indem die Beiträge steuerlich absetzbar sind. Die eingezahlten Beiträge können dabei als sogenannte Sonderausgaben über die Einkommensteuererklärung abgezogen werden. Im Mantelbogen der Steuererklärung können die Rürup-Beiträge beim Finanzamt geltend gemacht werden. Eine staatliche Zulage wie bei der Riester-Rente gibt es nicht. Zunächst wurde die Basisrente vor allem für Selbstständige und Freiberufler entwickelt, die nicht in die gesetzliche Rente einzahlen. Die Basisrente ist aber auch für viele andere Vorsorgesparer eine gute Altersvorsorge. Die Basisrente ist grundsätzlich für all diejenigen interessant, die einkommensteuerpflichtig sind und ihren Wohnsitz (oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort) in Deutschland haben.