
Für den Fall, dass eine Person frühzeitig stirbt, sollten Familien mit einer Risikolebensversicherung vorsorgen – im Interesse der Kinder und auch des Lebenspartners. Sollte die versicherte Person sterben, zahlt diese Police den Hinterbliebenen einen vorab festgelegten Geldbetrag, die Todesfallsumme. In dieser schwierigen Situation kann die Risikolebensversicherung helfen, finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen.
Risikolebensversicherung
Für den Fall, dass eine Person frühzeitig stirbt, sollten Familien mit einer Risikolebensversicherung vorsorgen – im Interesse der Kinder und auch des Lebenspartners. Sollte die versicherte Person sterben, zahlt diese Police den Hinterbliebenen einen vorab festgelegten Geldbetrag, die Todesfallsumme. In dieser schwierigen Situation kann die Risikolebensversicherung helfen, finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen.
Wichtige Tipps
Wann geeignet
Meine persönlichen Favoriten
Das sind meine persönlichen Favoriten in diesem Bereich. Ich habe diese Tarife sorgfältig ausgewählt, bereits auf „Herz und Nieren“ geprüft und kann sie deshalb mit gutem Gewissen empfehlen.
Familien, insbesondere mit kleinen Kindern.
Alleinerziehende, da durch die alleinige Verantwortung die Absicherung der Kinder besonders wichtig ist.
Ehepartner, da die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der Regel nicht ausreichen.
Lebensgemeinschaften, da sie gesetzlich nicht abgesichert sind.
Geschäftspartner, um Ihre finanzielle Verpflichtungen abzusichern.
Hat der Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf den eigenen Namen und auf sich als versicherte Person abgeschlossen, wird die Versicherungssumme im Todesfall an den Begünstigten gezahlt. Begünstigter kann beispielsweise der Ehepartner sein. Einkommensteuerpflichtig ist die Auszahlung aus der Risikolebensversicherung nicht.
In bestimmten Konstellationen kann jedoch Erbschaftssteuer anfallen. Dieser Faktor ist vor allem für unverheiratete Paare von Bedeutung, da sie lediglich einen Freibetrag von 20.000 Euro haben (Ehepartner: 500.000 Euro).
Es gibt jedoch eine Möglichkeit, wie Paare bei der Auszahlung der Versicherungssumme keine Erbschaftsteuer bezahlen müssen. Man versichert nicht sein eigenes Leben, sondern das des Partners („Überkreuzversicherung“). Ein Beispiel: Um das Leben der Frau zu versichern, schließt der Mann eine Risikolebensversicherung ab, er wird Versicherungsnehmer. Der entscheidende Punkt: Als versicherte Person wird seine Lebensgefährtin in den Vertrag aufgenommen. Stirbt sie, erhält der Mann die Todesfallsumme, ohne darauf Erbschaftssteuer zahlen zu müssen.
Für die Absicherung der Familie sollte das 3- bis 5-Fache des Brutto-Jahreseinkommens als Versicherungssumme gewählt werden.
Die Dauer des Absicherungsbedarfs richtet sich z. B. nach dem Alter Deiner Kinder oder Dauer der Darlehensverbindlichkeiten. Bei der Absicherung der Familie empfiehlt sich eine Mindestlaufzeit bis zum Ende der Ausbildung / des Studiums des jüngsten Kindes oder bis zu Deinem Renteneintrittsalter. Bei der Absicherung eines Kredits oder Darlehens wird die Laufzeit so gewählt, bis die Verbindlichkeiten getilgt sind / das Darlehen abbezahlt ist. Mit ausgewählten Risikolebensversicherungen kannst Du bei geändertem Absicherungsbedarf flexibel reagieren.
Für Alleinerziehende ist eine optimale Höhe der finanziellen Absicherung der Kinder besonders wichtig. Dabei sollte man sich allerdings nicht allein auf die allgemein genutzte Faustformel (3- bis 5-faches Jahresbruttoeinkommen) verlassen, die das aktuelle Jahreseinkommen als Berechnungsgrundlage nimmt.
Überleg Dir stattdessen wie lange das Geld ausreichen muss – also zum Beispiel – wie lange und wie viel Geld benötigt wird, bis die Kinder beruflich bzw. finanziell auf eigenen Beinen stehen.
Zu berücksichtigende Faktoren:
- Aktuelles Einkommen des Elternteils, sowie bevorstehende Einkommensänderungen (z. B. Rückkehr zu einer Vollzeittätigkeit)
- Altersabhängige Unterhaltskosten für die Kinder (z. B. Ausbildung, Studium)
Wenn Du und Dein/e Partnerin/Partner sich gegenseitig absichern möchten, empfehle ich Dir die Über-Kreuz-Versicherung.
So funktioniert sie:
- Du schließt eine Risikolebensversicherung ab und bist auch Begünstigter. Dabei versicherst Du das Leben Deines Partners. Stirbt sie/er, erhältst Du die vereinbarte Versicherungssumme.
- Deine Partnerin/Dein Partner schließt ebenfalls eine Risiko-LV ab, bei der sie/er der Begünstigte im Fall Ihres Todes ist.
Der große Vorteil der Über-Kreuz-Verträge: Da Du im Todesfall Deines Partners die Versicherungssumme aus dem eigenen Vertrag erhältst, fällt keine Erbschaftssteuer an. Vor allem Unverheiratete profitieren von dieser Form der gegenseitigen Absicherung. Denn bei ihnen liegt der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer bei gerade einmal 20.000 €. Aber auch für Ehepaare ist diese Variante interessant, wenn die Versicherungssumme über dem Freibetrag von 500.000 € liegt.
Die Über-Kreuz-Versicherung auf einen Blick:
- Versicherungsnehmer: Du und Deine Partnerin/Dein Partner schließen jeweils einen eigenen Vertrag ab
- Begünstigter: Identisch mit Versicherungsnehmer
- Versicherte Person: Du versicherst das Leben Deiner Partnerin/Deines Partners und umgekehrt
- Besonders geeignet für Unverheiratete
- Bei Auszahlung der Versicherungssumme fällt keine Erbschaftssteuer an
Bei der linear fallenden Risikolebensversicherung sinkt die Versicherungssumme jährlich um den gleichen Betrag, das ist z. B. sinnvoll bei der Versorgung von Kindern: Der Bedarf sinkt, weil die Zeit bis zur Selbständigkeit der Kinder immer kürzer wird.
Mit der annuitätisch fallenden Risikolebensversicherung werden Darlehen abgesichert. Die Versicherungssumme fällt entsprechend der Restschuld; der Verlauf ist abhängig von Tilgung und Zinssatz.
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