Warum sinnvoll
Für den Fall, dass eine Person frühzeitig stirbt, sollten Familien mit einer Risikolebensversicherung vorsorgen – im Interesse der Kinder und auch des Lebenspartners. Sollte die versicherte Person sterben, zahlt diese Police den Hinterbliebenen einen vorab festgelegten Geldbetrag, die Todesfallsumme. In dieser schwierigen Situation kann die Risikolebensversicherung helfen, finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Zum Beispiel kann die Versicherung
Neben der finanziellen Absicherung in Form der Todesfall-Leistung hat diese Versicherung auch einen immateriellen Wert: Sie bringt Sicherheit ins Leben einer Familie und schafft die Gewissheit, im Todesfall den gewohnten Lebensstandard weitestgehend fortführen zu können.
Wichtige Tipps
Der Gesundheitszustand spielt beim Abschluss einer Risikolebensversicherung eine Rolle. Jüngere Menschen sind in der Regel gesünder. Wer in jüngeren Jahren eine Risikolebensversicherung abschließt, bezahlt deshalb meist eine niedrigere Prämie als jemand, der erst später im Leben den Todesfall versichern möchte.
Abgesehen davon gibt es Zeitpunkte im Leben, an denen Paare Verantwortung für sich, für andere und vor allem auch finanziell übernehmen, etwa
- beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses, oder
- bei der Geburt eines Kindes.
Zu beiden Zeitpunkten lohnt es sich, über eine Risikolebensversicherung nachzudenken. Paare sollten sich dabei eine einfache Frage stellen: Wie kommen meine Hinterbliebenen finanziell über die Runden, wenn ich (und mein Einkommen) nicht mehr da wäre?
Die Punkte, auf die sich Kunde und Versicherer bei Vertragsabschluss verständigen, sind nicht für alle Ewigkeit in Stein gemeißelt. Lebensumstände können sich ändern, die Lebensversicherung auch.
Versicherungen bieten mittlerweile zahlreiche Wahlmöglichkeiten, um den Versicherungsschutz im Todesfall anzupassen:
- Nach einer Heirat, Geburt, Gehaltserhöhung oder einem Immobilienkauf können Versicherte die Versicherungssumme häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen (Nachversicherungsgarantie).
- Bei einer Geburt oder Adoption erhöhen manche Versicherungen vorübergehend die Versicherungssumme – ohne dass der monatliche Beitrag steigt.
- Versicherte können bei Bedarf die Laufzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung ändern.
- Versicherte können in der Bauphase der selbstgenutzten Immobilie die Versicherungssumme vorübergehend erhöhen.
In vielen Premiumprodukten können inzwischen auch ergänzende Risiken abgesichert werden.
- Erleidet ein Versicherter einen Herzinfarkt, Schlaganfall oder erkrankt an Krebs, gewährt die Risiko-LV als Sofortleistung meist einen Teil der Versicherungssumme.
- Bei schweren Krankheiten mit prognostizierter Lebenserwartung von maximal 12 Monaten können Todesfallleistungen vorgezogen werden.
Man nehme drei bis fünf Brutto-Jahresgehälter – je nachdem, ob nur der Partner oder auch Kinder Versicherungsschutz erhalten sollen – und addiere die Höhe finanzieller Verpflichtungen: So erhält man einen passenden Richtwert für die Summe, die die Angehörigen im Todesfall erhalten sollen.
Ein Rechenbeispiel: Ein Angestellter mit 40.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen sollte mit einer Versicherungssumme zwischen 120.000 Euro und 200.000 Euro kalkulieren. Falls noch ein Kredit über 50.000 Euro abgezahlt wird, sollte die Versicherungssumme auf 170.000 Euro bzw. 250.000 Euro erhöht werden. Auch zukünftig geplante Kredite oder andere Verpflichtungen und deren Laufzeiten können für die richtig bemessene Todesfallsumme eine Rolle spielen.
In vielen Familien tragen Mann und Frau zum Einkommen der Familie bei. Das bedeutet auch, dass die Absicherung beider Leben finanziell relevant ist. Paare können sich gegenseitig mit einer „Versicherung auf verbundene Leben“ absichern. Der Vorteil einer verbundenen Risikolebensversicherung: Diese Art der Absicherung ist meist günstiger, als wenn das Paar zwei einzelne Verträge abschließen würde.
Hat der Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf den eigenen Namen und auf sich als versicherte Person abgeschlossen, wird die Versicherungssumme im Todesfall an den Begünstigten gezahlt. Begünstigter kann beispielsweise der Ehepartner sein. Einkommensteuerpflichtig ist die Auszahlung aus der Risikolebensversicherung nicht.
In bestimmten Konstellationen kann jedoch Erbschaftssteuer anfallen. Dieser Faktor ist vor allem für unverheiratete Paare von Bedeutung, da sie lediglich einen Freibetrag von 20.000 Euro haben (Ehepartner: 500.000 Euro).
Es gibt jedoch eine Möglichkeit, wie Paare bei der Auszahlung der Versicherungssumme keine Erbschaftsteuer bezahlen müssen. Man versichert nicht sein eigenes Leben, sondern das des Partners („Überkreuzversicherung“). Ein Beispiel: Um das Leben der Frau zu versichern, schließt der Mann eine Risikolebensversicherung ab, er wird Versicherungsnehmer. Der entscheidende Punkt: Als versicherte Person wird seine Lebensgefährtin in den Vertrag aufgenommen. Stirbt sie, erhält der Mann die Todesfallsumme, ohne darauf Erbschaftssteuer zahlen zu müssen.
Wann geeignet
Häufige Fragen
Familien, insbesondere mit kleinen Kindern.
Alleinerziehende, da durch die alleinige Verantwortung die Absicherung der Kinder besonders wichtig ist.
Ehepartner, da die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der Regel nicht ausreichen.
Lebensgemeinschaften, da sie gesetzlich nicht abgesichert sind.
Geschäftspartner, um Ihre finanzielle Verpflichtungen abzusichern.
Für die Absicherung der Familie sollte das 3- bis 5-Fache des Brutto-Jahreseinkommens als Versicherungssumme gewählt werden.
Die Dauer des Absicherungsbedarfs richtet sich z. B. nach dem Alter Ihrer Kinder oder Dauer der Darlehensverbindlichkeiten.
Bei der Absicherung der Familie empfiehlt sich eine Mindestlaufzeit bis zum Ende der Ausbildung / des Studiums des jüngsten Kindes oder bis zu Ihrem Renteneintrittsalter.
Bei der Absicherung eines Kredits oder Darlehens wird die Laufzeit so gewählt, bis die Verbindlichkeiten getilgt sind / das Darlehen abbezahlt ist.
Mit ausgewählten Risikolebensversicherungen können Sie bei geändertem Absicherungsbedarf flexibel reagieren. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Für Alleinerziehende ist eine optimale Höhe der finanziellen Absicherung der Kinder besonders wichtig. Dabei sollte man sich allerdings nicht allein auf die allgemein genutzte Faustformel (3- bis 5-faches Jahresbruttoeinkommen) verlassen, die das aktuelle Jahreseinkommen als Berechnungsgrundlage nimmt.
Überlegen Sie stattdessen wie lange das Geld ausreichen muss – also zum Beispiel – wie lange und wie viel Geld benötigt wird, bis die Kinder beruflich bzw. finanziell auf eigenen Beinen stehen.
Zu berücksichtigende Faktoren:
- Aktuelles Einkommen des Elternteils, sowie bevorstehende Einkommensänderungen (z. B. Rückkehr zu einer Vollzeittätigkeit)
- Altersabhängige Unterhaltskosten für die Kinder (z. B. Ausbildung, Studium)
Wenn Sie und Ihre Partnerin/Ihr Partner sich gegenseitig absichern möchten, empfehlen wir Ihnen die Über-Kreuz-Versicherung.
So funktioniert sie:
- Sie schließen eine Risikolebensversicherung ab und sind auch Begünstigter. Dabei versichern Sie das Leben Ihrer Partnerin/Ihres Partners. Stirbt sie/er, erhalten Sie die vereinbarte Versicherungssumme.
- Ihre Partnerin/Ihr Partner schließt ebenfalls eine Risiko-LV ab, bei der sie/er der Begünstigte im Fall Ihres Todes ist.
Der große Vorteil der Über-Kreuz-Verträge: Da Sie im Todesfall Ihrer Partnerin/Ihres Partners die Versicherungssumme aus dem eigenen Vertrag erhalten, fällt keine Erbschaftssteuer an. Vor allem Unverheiratete profitieren von dieser Form der gegenseitigen Absicherung. Denn bei ihnen liegt der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer bei gerade einmal 20.000 €. Aber auch für Ehepaare ist diese Variante interessant, wenn die Versicherungssumme über dem Freibetrag von 500.000 € liegt.
Die Über-Kreuz-Versicherung auf einen Blick:
- Versicherungsnehmer: Sie und Ihre Partnerin/Ihr Partner schließen jeweils einen eigenen Vertrag ab
- Begünstigter: Identisch mit Versicherungsnehmer
- Versicherte Person: Sie versichern das Leben Ihrer Partnerin/Ihres Partners und umgekehrt
- Besonders geeignet für Unverheiratete
- Bei Auszahlung der Versicherungssumme fällt keine Erbschaftssteuer an
Bei der linear fallenden Risikolebensversicherung sinkt die Versicherungssumme jährlich um den gleichen Betrag, das ist z. B. sinnvoll bei der Versorgung von Kindern: Der Bedarf sinkt, weil die Zeit bis zur Selbständigkeit der Kinder immer kürzer wird.
Mit der annuitätisch fallenden Risikolebensversicherung werden Darlehen abgesichert. Die Versicherungssumme fällt entsprechend der Restschuld; der Verlauf ist abhängig von Tilgung und Zinssatz.