Rürup-Rente

Die Rürup-Rente (auch Basis-Rente) ist ein privates Produkt für die Altersvorsorge, das nach dem Prinzip der Kapitaldeckung funktioniert. Der Kunde kann einen Vorsorgevertrag mit oder ohne garantierte Leistungen und Überschussbeteiligung abschließen. Im Alter erhält der Versicherte lebenslang eine monatliche Rente. Selbstständige, aber auch Angestellte, können mit der Basisrente die Versorgungslücke im Alter schließen, Steuervorteile nutzen und über Zusatzbausteine Lebensrisiken wie Erwerbs- und Berufsunfähigkeit absichern.

Rürup-Rente

Die Rürup-Rente (auch Basis-Rente) ist ein privates Produkt für die Altersvorsorge, das nach dem Prinzip der Kapitaldeckung funktioniert. Der Kunde kann einen Vorsorgevertrag mit oder ohne garantierte Leistungen und Überschussbeteiligung abschließen. Im Alter erhält der Versicherte lebenslang eine monatliche Rente. Selbstständige, aber auch Angestellte, können mit der Basisrente die Versorgungslücke im Alter schließen, Steuervorteile nutzen und über Zusatzbausteine Lebensrisiken wie Erwerbs- und Berufsunfähigkeit absichern.

Leistungen

Der Staat fördert die Basisrente, indem die Beiträge steuerlich absetzbar sind. Die eingezahlten Beiträge können dabei als sogenannte Sonderausgaben über die Einkommensteuererklärung abgezogen werden. Im Mantelbogen der Steuererklärung können die Rürup-Beiträge beim Finanzamt geltend gemacht werden. Eine staatliche Zulage wie bei der Riester-Rente gibt es nicht. Zunächst wurde die Basisrente vor allem für Selbstständige und Freiberufler entwickelt, die nicht in die gesetzliche Rente einzahlen. Die Basisrente ist aber auch für viele andere Vorsorgesparer eine gute Altersvorsorge. Die Basisrente ist grundsätzlich für all diejenigen interessant, die einkommensteuerpflichtig sind und ihren Wohnsitz (oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort) in Deutschland haben.

Der maximale Steuervorteil

Der maximale Steuervorteil richtet sich immer nach der aktuell gültigen steuerlichen Abzugsmöglichkeit und nicht ausschließlich nach der Höhe der eingezahlten Rentenbeiträge.

  • Derzeit werden Deine Beiträge für die Rürup-Rente bis zu 92 % steuerlich berücksichtigt, ab 2025 sogar voll.
  • Dadurch kannst Du aktuell bis maximal 92 % von 51.574 Euro für zusammen­veranlagte Eheleute oder Lebenspartner steuerlich geltend machen.
  • Für einzelveranlagte Personen liegt der Höchstbetrag bei maximal 92 % von 25.787 Euro.
  • Die Rentenzahlungen aus der Rürup-Rente unterliegen wie die gesetzliche Rente der nachgelagerten Besteuerung. Bei Rentenbeginn im Jahr 2021 unterliegen 81 % der Rente der Einkommensteuer (ggf. zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Renten, die ab dem Jahr 2040 beginnen, sind in vollem Umfang zu versteuern.
Lebenslange Rente garantiert

Die Rürup-Rente verbindet eine lebenslange Rente mit attraktiven Steuervorteilen. So kannst Du Deine Altersvorsorge steuerlich gefördert aufbauen.

Hinterbliebenenvorsorge

Dein Vorsorgekapital kann im Todesfall Deine Angehörigen finanziell unterstützen. Als Rente, wenn es sich um versorgungsberechtigte Hinterbliebene handelt.

Alternative Einmalbeitrag

Eine Sofort-Rente bietet Dir die Möglichkeit, mit einer einzigen Beitragszahlung eine sofort beginnende Rente lebenslang zu erhalten.

Doppelter Schutz für junge Leute

Mit einer sogenannten Starterpolice haben Berufsstarter, Existenzgründer oder junge Selbstständige mit zunächst geringem Einkommen die Möglichkeit, mit reduzierten Startbeiträgen in den Genuss einer steuerlich geförderten Altersvorsorge zu kommen.

Pro und Kontra

Pro

Geeignet für Besserverdiener, die aufgrund des Steuersatzes von einem attraktiven Steuervorteil profitieren können und deren Versorgungslücke in der Regel besonders hoch ist.

Geeignet für Personen, die kurz vor der Rente stehen und mit einer einmaligen Beitragszahlung lebenslang für ihr Alter vorsorgen möchten.

Geeignet für Personen, die die Riester-Förderung bereits voll ausgeschöpft haben.

Kontra

Nicht geeignet für Personen ohne steuerpflichtiges Einkommen.

Nicht geeignet für Personen, die während der Laufzeit die Möglichkeit haben wollen, auf ihr Kapital zuzugreifen.

Nicht geeignet für Personen, die im Alter eine Kapitalzahlung benötigen.

Die Rürup-Rente gibt es in verschiedenen Varianten

Der Staat fördert die Basisrente, indem die Beiträge steuerlich absetzbar sind. Die eingezahlten Beiträge können dabei als sogenannte Sonderausgaben über die Einkommensteuererklärung abgezogen werden. Im Mantelbogen der Steuererklärung können die Rürup-Beiträge beim Finanzamt geltend gemacht werden. Eine staatliche Zulage wie bei der Riester-Rente gibt es nicht. Zunächst wurde die Basisrente vor allem für Selbstständige und Freiberufler entwickelt, die nicht in die gesetzliche Rente einzahlen. Die Basisrente ist aber auch für viele andere Vorsorgesparer eine gute Altersvorsorge. Die Basisrente ist grundsätzlich für all diejenigen interessant, die einkommensteuerpflichtig sind und ihren Wohnsitz (oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort) in Deutschland haben.

Die fondsgebundene Basisrente

Eine Lösung für risikobereitere Vorsorgesparer, denn die eingezahlten Beiträge werden in Aktien- oder Investmentfonds investiert. Ab dem Rentenbeginn wird der Wert des bis dahin angesparten Vorsorgekapitals ermittelt und während der Rentenzahldauer wie bei einer klassischen Rentenversicherung angelegt. Bei Vertragsabschluss garantiert der Versicherer einen Faktor für die Ermittlung der lebenslangen Rente aus dem Vorsorgekapital. Dieser Faktor gibt an, wie viel Rente für jeweils 10.000 Euro Kapital gezahlt wird. Die Rentenhöhe wird erst ab Rentenbeginn garantiert. Die Höhe der späteren Rente hängt von der Wertentwicklung der Fonds bzw. der Börse ab. Wer Verlustrisiken vermeiden will, kann eine Garantieleistung vereinbaren. Dabei wird ein Teil des Beitrags dafür verwendet, dass bei Rentenbeginn in jedem Fall die bis dahin eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.

Die fondsgebundene Basisrente

Die Sofortrente eignet sich für Menschen im rentennahen Alter, die steuerbegünstigt ein lebenslanges Einkommen aus vorhandenem Kapital erzielen wollen. Der Versicherte zahlt einen hohen Einmalbeitrag, aus dem sofort eine lebenslange Rente fließt. Die steuerliche Förderung hilft, die aktuelle Belastung durch Steuern zu senken und macht die Sofortrente zu einem attraktiven Produkt für die Altersvorsorge. Auch die Sofortrente kann durch eine Hinterbliebenenabsicherung für den Ehepartner, den eingetragenen Lebenspartner und die Kinder ergänzt werden.

Die Rürup-Rente mit und ohne Hinterbliebenenschutz

Wenn keinerlei Zusatzvereinbarungen zur Absicherung von Hinterbliebenen wie dem Ehepartner, dem eingetragenen Lebenspartner und Kindern getroffen wurden, wird bei Tod des Versicherten keine Leistung an sie ausgezahlt. Eine Hinterbliebenenrente kann aber als Zusatzbaustein in die Rürup-Rente eingeschlossen werden.

Was bedeutet Hinterbliebenenrente?
Die „Rente wegen Todes“. Hiermit bezeichnet man die Rente, die ein Ehepartner, ein eingetragener Lebenspartner oder ein minderjähriges bzw. noch in der Ausbildung befindliches Kind (bis zum Alter von maximal 25 Jahren) beim Tod des versicherten Partners/Elternteils bekommt.

Meine persönlichen Favoriten

Das sind meine persönlichen Favoriten in diesem Bereich. Ich habe diese Tarife sorgfältig ausgewählt, bereits auf „Herz und Nieren“ geprüft und kann sie deshalb mit gutem Gewissen empfehlen.

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