Warum sinnvoll
Die Rürup-Rente (auch Basis-Rente) ist ein privates Produkt für die Altersvorsorge, das nach dem Prinzip der Kapitaldeckung funktioniert. Der Kunde kann einen Vorsorgevertrag mit oder ohne garantierte Leistungen und Überschussbeteiligung abschließen. Im Alter erhält der Versicherte lebenslang eine monatliche Rente. Selbstständige, aber auch Angestellte, können mit der Basisrente die Versorgungslücke im Alter schließen, Steuervorteile nutzen und über Zusatzbausteine Lebensrisiken wie Erwerbs- und Berufsunfähigkeit absichern.
Die Rürup-Rente gibt es in verschiedenen Varianten
Eine Lösung für risikobereitere Vorsorgesparer, denn die eingezahlten Beiträge werden in Aktien- oder Investmentfonds investiert. Ab dem Rentenbeginn wird der Wert des bis dahin angesparten Vorsorgekapitals ermittelt und während der Rentenzahldauer wie bei einer klassischen Rentenversicherung angelegt.
Bei Vertragsabschluss garantiert der Versicherer einen Faktor für die Ermittlung der lebenslangen Rente aus dem Vorsorgekapital. Dieser Faktor gibt an, wie viel Rente für jeweils 10.000 Euro Kapital gezahlt wird. Die Rentenhöhe wird erst ab Rentenbeginn garantiert.
Die Höhe der späteren Rente hängt von der Wertentwicklung der Fonds bzw. der Börse ab. Wer Verlustrisiken vermeiden will, kann eine Garantieleistung vereinbaren. Dabei wird ein Teil des Beitrags dafür verwendet, dass bei Rentenbeginn in jedem Fall die bis dahin eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.
Die Sofortrente eignet sich für Menschen im rentennahen Alter, die steuerbegünstigt ein lebenslanges Einkommen aus vorhandenem Kapital erzielen wollen. Der Versicherte zahlt einen hohen Einmalbeitrag, aus dem sofort eine lebenslange Rente fließt. Die steuerliche Förderung hilft, die aktuelle Belastung durch Steuern zu senken und macht die Sofortrente zu einem attraktiven Produkt für die Altersvorsorge. Auch die Sofortrente kann durch eine Hinterbliebenenabsicherung für den Ehepartner, den eingetragenen Lebenspartner und die Kinder ergänzt werden.
Wenn keinerlei Zusatzvereinbarungen zur Absicherung von Hinterbliebenen wie dem Ehepartner, dem eingetragenen Lebenspartner und Kindern getroffen wurden, wird bei Tod des Versicherten keine Leistung an sie ausgezahlt. Eine Hinterbliebenenrente kann aber als Zusatzbaustein in die Rürup-Rente eingeschlossen werden.
Was bedeutet Hinterbliebenenrente?
Die „Rente wegen Todes“. Hiermit bezeichnet man die Rente, die ein Ehepartner, ein eingetragener Lebenspartner oder ein minderjähriges bzw. noch in der Ausbildung befindliches Kind (bis zum Alter von maximal 25 Jahren) beim Tod des versicherten Partners/Elternteils bekommt.
Das Versicherungsprinzip
Renten- oder Lebensversicherungen unterscheiden sich deutlich von reinen Sparprodukten, da sie ihren Kunden einen garantierten Zinssatz und hohe Sicherheit bieten. Das Versicherungsprinzip macht es möglich: Im Kern geht es darum, eine Gemeinschaft von Versicherten zu bilden, in der sich Risiken ausgleichen. Dadurch werden die die Schwankungen des Risikos beherrschbar und der Versicherer kann sein Versprechen auf die Zukunft geben.
Leistungen
Der Staat fördert die Basisrente, indem die Beiträge steuerlich absetzbar sind. Die eingezahlten Beiträge können dabei als sogenannte Sonderausgaben über die Einkommensteuererklärung abgezogen werden. Im Mantelbogen der Steuererklärung können die Rürup-Beiträge beim Finanzamt geltend gemacht werden. Eine staatliche Zulage wie bei der Riester-Rente gibt es nicht. Zunächst wurde die Basisrente vor allem für Selbstständige und Freiberufler entwickelt, die nicht in die gesetzliche Rente einzahlen. Die Basisrente ist aber auch für viele andere Vorsorgesparer eine gute Altersvorsorge. Die Basisrente ist grundsätzlich für all diejenigen interessant, die einkommensteuerpflichtig sind und ihren Wohnsitz (oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort) in Deutschland haben.
Pro und Kontra
Häufige Fragen
Die Rürup-Rente ist eine steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge. Mit einer Rürup-Rente kannst Du Deine Rentenlücke schließen und dabei von Steuervorteilen profitieren.
Bei den Höchstbeträgen sind auch die Gesamtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen oder Versorgung der landwirtschaftlichen Alterskasse zu berücksichtigen. Das bedeutet: Um Deinen maximal steuerlich geförderten Beitrag zur Rürup-Rente zu ermitteln, ist der Höchstbeitrag um diese Beiträge zu kürzen.
Bei Beamten und gleich zu behandelnden Personen gibt es Besonderheiten. Gleich zu behandelnde Personen sind insbesondere beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, die anlässlich ihrer Tätigkeit einen Anspruch auf Altersversorgung erwerben. Wenn Du zu einer der genannten Personengruppen gehörst, wende Dich gerne an mich.
Die Rürup-Rente belohnt die private Altersvorsorge mit Steuervorteilen: Die Beiträge können (zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und landwirtschaftlichen Alterskassen) bis zu 92 % von 25.787 Euro (für Einzelveranlagte) beziehungsweise bis zu 92 % von 51.574 Euro (für zusammenveranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner) im Jahr 2021 steuerlich geltend gemacht werden.
Die Riester-Rente belohnt die Vorsorge mit Zulagen und möglichen Steuervorteilen – die Beiträge werden bis zu 2.100 Euro pro Jahr gefördert und steuerlich berücksichtigt.
Die beiden Produkte sind jeweils für einen unterschiedlichen Personenkreis besonders geeignet.
Die Rürup-Rente wird wie die Rente aus der Deutschen Rentenversicherung nachgelagert besteuert. Bis zum Jahr 2040 gilt eine Übergangsregelung, nach der nur ein Teil der Rente besteuert wird. Für jeden Rentnerjahrgang wird zunächst ein Besteuerungsanteil festgesetzt. 2022 liegt er bei 82 %. Das heißt, von 1.000 Euro Rente müssen 820 Euro versteuert werden.
Ab dem Folgejahr wird dann der nicht versteuerte Anteil (im Beispiel also die restlichen 180 Euro) lebenslang als Rentenfreibetrag festgesetzt. Regelmäßige Erhöhungen der Rente haben keine Auswirkungen auf die Höhe des Freibetrags.
Wird die Rürup-Rente ausgezahlt, musst Du davon keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abzweigen, soweit Du Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bist. Bist Du hingegen freiwilliges Mitglied, besteht Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Beiträge sind allerdings gedeckelt: Im Jahr 2022 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung 4.837,50 Euro im Monat (58.050 Euro pro Jahr)
Bist Du privat kranken- und pflegeversichert, dann sind Deine Einnahmen aus der Rürup-Rente irrelevant. Deine Beiträge richten sich hier ausschließlich nach dem Vertrag mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen.

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