Warum sinnvoll
Naturgewalten wie Sturm, Starkregen, Hagel und Frost verursachen Jahr für Jahr enorme Schäden an Wohngebäuden. Und der Klimawandel wird solche dramatischen Ereignisse aller Voraussicht nach weiter verstärken! Dazu kommt die allgegenwärtige Gefahr von Feuer im Haus – ein Brand kann in Minutenschnelle ausbrechen. Die Wohngebäudeversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Schäden.
Die Wohngebäudeversicherung umfasst über das eigentliche Gebäude hinaus auch Einbauten – z.B. fest verlegte Fußbodenbeläge, Zentralheizung sowie Grundstücksbestandteile wie Zäune und Mauern. Im Schadenfall wird Ihr zerstörtes Haus komplett wieder aufgebaut oder für ein beschädigtes Gebäude die notwendigen Reparatur und Aufräumkosten gezahlt.
Leistungen
Was ist versichert
Häufige Fragen
Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Dazu gehören:
- Einbaumöbel bzw. Einbauküchen
- Festverlegte Fußbodenbeläge
- Zentralheizungsanlagen
- Sanitäre Installationen
- Elektrische Anlagen (z.B. Solaranlagen)
Einbauten müssen in der Versicherungssumme mit erfasst werden. Nebengebäude und Garagen auf dem Grundstück können zusätzlich mitversichert werden.
Versichert sind alle Sachen, die mit dem Gebäude fest verbunden sind. Hierzu gehören:
- Roll- und Blendläden
- Balkonverkleidungen
- Sichtblenden und Überdachungen aus Glas, Holz, Stoff oder Kunststoff auf Terrassen und Balkonen
- Klingel- und Briefkastenanlagen
- Markisen
- Schutz- und Trennwände
- Tür-Überdachungen und Vordächer
- Antennenanlagen (bei Mietshäusern nur Gemeinschaftsantennen, Außenantennen von Mietern fallen unter deren Hausratversicherung)
Als Grundstücksbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundene Sachen. Grundstücksbestandteile und weiteres Zubehör sind tarifabhängig mitversichert. Hierunter fallen z.B. Einfriedungen, Pergolen, Carports, Beläge und Müllboxen. Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Grundstückseinfriedungen (auch Hecken), Hof- und Gehwegbefestigungen, Hundehütten, Masten- und Freileitungen sowie Wege- und Gartenbeleuchtungen.