
Naturgewalten wie Sturm, Starkregen, Hagel und Frost verursachen Jahr für Jahr enorme Schäden an Wohngebäuden. Dazu kommt die allgegenwärtige Gefahr von Feuer im Haus – ein Brand kann in Minutenschnelle ausbrechen. Die Wohngebäudeversicherung schützt Dich vor den finanziellen Folgen solcher Schäden. Die Wohngebäudeversicherung umfasst über das eigentliche Gebäude hinaus auch Einbauten – z.B. fest verlegte Fußbodenbeläge, Zentralheizung sowie Grundstücksbestandteile wie Zäune und Mauern. Im Schadenfall wird Dein zerstörtes Haus komplett wieder aufgebaut oder für ein beschädigtes Gebäude die notwendigen Reparatur und Aufräumkosten gezahlt.
Wohngebäudeversicherung
Naturgewalten wie Sturm, Starkregen, Hagel und Frost verursachen Jahr für Jahr enorme Schäden an Wohngebäuden. Dazu kommt die allgegenwärtige Gefahr von Feuer im Haus – ein Brand kann in Minutenschnelle ausbrechen. Die Wohngebäudeversicherung schützt Dich vor den finanziellen Folgen solcher Schäden. Die Wohngebäudeversicherung umfasst über das eigentliche Gebäude hinaus auch Einbauten – z.B. fest verlegte Fußbodenbeläge, Zentralheizung sowie Grundstücksbestandteile wie Zäune und Mauern. Im Schadenfall wird Dein zerstörtes Haus komplett wieder aufgebaut oder für ein beschädigtes Gebäude die notwendigen Reparatur und Aufräumkosten gezahlt.
Leistungen
Was ist versichert
Meine persönlichen Favoriten
Das sind meine persönlichen Favoriten in diesem Bereich. Ich habe diese Tarife sorgfältig ausgewählt, bereits auf „Herz und Nieren“ geprüft und kann sie deshalb mit gutem Gewissen empfehlen.
Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Dazu gehören:
- Einbaumöbel bzw. Einbauküchen
- Festverlegte Fußbodenbeläge
- Zentralheizungsanlagen
- Sanitäre Installationen
- Elektrische Anlagen (z.B. Solaranlagen)
Einbauten müssen in der Versicherungssumme mit erfasst werden. Nebengebäude und Garagen auf dem Grundstück können zusätzlich mitversichert werden.
Versichert sind alle Sachen, die mit dem Gebäude fest verbunden sind. Hierzu gehören:
- Roll- und Blendläden
- Balkonverkleidungen
- Sichtblenden und Überdachungen aus Glas, Holz, Stoff oder Kunststoff auf Terrassen und Balkonen
- Klingel- und Briefkastenanlagen
- Markisen
- Schutz- und Trennwände
- Tür-Überdachungen und Vordächer
- Antennenanlagen (bei Mietshäusern nur Gemeinschaftsantennen, Außenantennen von Mietern fallen unter deren Hausratversicherung)
Als Grundstücksbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundene Sachen. Grundstücksbestandteile und weiteres Zubehör sind tarifabhängig mitversichert. Hierunter fallen z.B. Einfriedungen, Pergolen, Carports, Beläge und Müllboxen. Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Grundstückseinfriedungen (auch Hecken), Hof- und Gehwegbefestigungen, Hundehütten, Masten- und Freileitungen sowie Wege- und Gartenbeleuchtungen.
In der Wohngebäudeversicherung wird üblicherweise der gleitende Neuwert versichert. Der gleitende Neuwert ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um ein neues Haus nach den heute geltenden Vorschriften wiederherzustellen. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenschutz nach einem verheerenden Starkregen mit irreparablen Schäden ein komplett neues, gleichartiges, aber nach neuesten (energetischen) Standards gebautes und damit höherwertiges Haus bezahlt – einschließlich der Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten. Wer 1970 sein Haus für 150.000 Mark gebaut hat, wird für 75.000 Euro kein gleichwertiges Haus bauen können. Die Kosten (und damit die Leistung der Versicherung) werden dann eher bei 300.000 Euro liegen.
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