Warum sinnvoll
Wer mit seinem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, muss eine Kfz-Versicherung haben. Das ist Gesetz. Mit einer Wohnmobil-Versicherung schützen Sie sich insbesondere vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Schon bei leichten Auffahrunfällen kann allein der materielle Schaden in die Zehntausende gehen – ganz zu schweigen davon, sollten Menschen verletzt oder gar getötet werden. Ihre Kfz-Versicherung kann Sie aber auch vor den finanziellen Folgen schützen, die Schäden am eigenen Fahrzeug nach sich ziehen: Unwetter-, Diebstahl- oder Wildschäden sichern Sie mit der Teilkasko ab, die Vollkasko übernimmt darüber hinaus Schäden durch eigene Unachtsamkeit oder Vandalismus.
Unbegründete Ansprüche abwehren
Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung prüft die Schadenersatzansprüche des Unfallopfers. Sind diese unberechtigt, wehrt sie sie ab – auf ihre Kosten. Sind die Schadenersatzansprüche begründet, leistet der Versicherer den Schadenersatz in Geld.
Leistungen
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Kraftfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben und Basis jeder Kfz-Versicherung, also auch Ihrer Wohnmobil-Versicherung.
Mit einer Kaskoversicherung kann man sich vor den finanziellen Folgen eines Schadens an seinem eigenen Fahrzeug versichern. Pflicht ist sie jedoch nicht.
Mit einer Kaskoversicherung kann man sich vor den finanziellen Folgen eines Schadens an seinem eigenen Fahrzeug versichern. Pflicht ist sie jedoch nicht.
Was ist versichert
Häufige Fragen
Wohnmobil-Mieter kommen um eine Selbstbeteiligung nicht herum. Die Sicherheitsleistung schützt Vermieter bei Unfall oder Diebstahl ihres Mietfahrzeugs. Die zu zahlende Selbstbeteiligung ist oft sehr hoch – besonders, wenn die Wahl auf einen sehr beliebten Ferienort fällt.
Dann kommt die Kautionsversicherung als Ergänzung zur Wohnmobilversicherung ins Spiel. Die Zusatzversicherung schützt Reisemobilmieter vor diesem finanziellen Risiko mit der Selbstbeteiligungs-Reduzierung CDW (Collision Damage Waiver). Je nach gewählter Versicherung müssen Sie im Schadenfall nicht mehr als 250 oder 500 Euro Selbstbeteiligung zahlen.
Mit einem Saisonkennzeichen ist Ihr Wohnmobil nicht das ganze Jahr, sondern nur während eines bestimmten Zeitraums angemeldet. Haben Sie eine Vollkasko- oder Teilkasko abgeschlossen, besteht im Rahmen einer beitragsfreien Ruheversicherung auch außerhalb des aktiven Saisonzeitraums Versicherungsschutz. Voraussetzung ist, dass Ihr Fahrzeug in einer Garage steht oder auf einem umfriedeten Stellplatz, der zum Beispiel von einem Zaun begrenzt ist.
Nein, ein Schaden an Ihrem Wohnmobil hat mit anderen Versicherungen wie beispielsweise der Kfz-Versicherung nichts zu tun. Die SF-Klassen sind vertragsgebunden. Entsprechend landen Sie in der Pkw-Versicherung nicht in einer schlechteren Schadenfreiheitsklasse, wenn Sie für Ihr Wohnmobil einen Versicherungsfall melden. Betroffen ist nur Ihre Wohnmobil-Versicherung. Je nach Schaden verschlechtern Sie sich entweder in Haftpflichtversicherung, Vollkasko oder in beiden Bereichen. Mit dem RabattSchutz können Sie diese Rückstufung im Schadensfall verhindern.
Das hängt natürlich vom Fahrzeug ab. Nicht alle Gefährte sind für Umbau bzw. Ummeldung geeignet. Erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob Ihre bewegliche Ferienunterkunft dazu geeignet ist. Unter Umständen lohnt sich das Umschreiben, weil es eine Ersparnis in der Kfz-Versicherung bringt. Ausschlaggebend sind neben Schadenfreiheitsklasse und Fahreralter auch Regional- und Typklassen.
Nein, lose Gegenstände in einem Wohnmobil, z.B. Kleidung und Wertgegenstände, sind nicht über die Kfz-Versicherung geschützt. Hierfür benötigen Sie einen speziellen Zusatzbaustein zur Wohnmobil-Versicherung. Diese „mobile Hausratsversicherung“ schützt das Inventar Ihres Womos gegen Diebstahl, Einbruch, Brand und Unfall.
Ja, Wohnmobilbesitzer können auch GAP-Deckung und/oder Rabattschutz zu Ihrer Versicherung dazu buchen. Die GAP-Deckung ist eine Zusatzversicherung für geleaste Camper und schließt bei einem Totalschaden die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und Restforderung der Leasinggesellschaft. Der Rabattschutz ist ein Zusatzbaustein zur Wohnmobilversicherung. Er verhindert, dass Sie nach einem Schadenfall in der Schadenfreiheitsklasse zurückfallen.
Wenn Sie Ihr Wohnmobil als Zweitwagen versichern, stuft die Kfz-Versicherung es in der Regel höchstens in Schadenfreiheitsklasse 2 ein. Das gilt auch, wenn Ihr Erstfahrzeug beispielsweise in SF-Klasse 6 eingestuft ist.