Wohnmobil­­versicherung

Wer mit seinem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, muss eine Kfz-Versicherung haben. Das ist Gesetz. Mit einer Wohnmobil-Versicherung schützt Du Dich insbesondere vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Schon bei leichten Auffahrunfällen kann allein der materielle Schaden in die Zehntausende gehen – ganz zu schweigen davon, sollten Menschen verletzt oder gar getötet werden. Deine Kfz-Versicherung kann Dich aber auch vor den finanziellen Folgen schützen, die Schäden am eigenen Fahrzeug nach sich ziehen: Unwetter-, Diebstahl- oder Wildschäden sicherst Du mit der Teilkasko ab, die Vollkasko übernimmt darüber hinaus Schäden durch eigene Unachtsamkeit oder Vandalismus.

Wohnmobil­­versicherung

Wer mit seinem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, muss eine Kfz-Versicherung haben. Das ist Gesetz. Mit einer Wohnmobil-Versicherung schützt Du Dich insbesondere vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Schon bei leichten Auffahrunfällen kann allein der materielle Schaden in die Zehntausende gehen – ganz zu schweigen davon, sollten Menschen verletzt oder gar getötet werden. Deine Kfz-Versicherung kann Dich aber auch vor den finanziellen Folgen schützen, die Schäden am eigenen Fahrzeug nach sich ziehen: Unwetter-, Diebstahl- oder Wildschäden sicherst Du mit der Teilkasko ab, die Vollkasko übernimmt darüber hinaus Schäden durch eigene Unachtsamkeit oder Vandalismus.

Leistungen

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Kraftfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben und Basis jeder Kfz-Versicherung, also auch Deiner Wohnmobil­-Versicherung.

  • Hohe Deckungssumme: Sie zahlt bis zu 100 Millionen Euro, wenn Du fremde Fahrzeuge oder Gegenstände beschädigst. Gesetzlich vor­ge­schrieben sind nur 1,22 Millionen.
  • Bei Personen­schäden zahlt die Versicherung bis zu 15 Millionen Euro pro verletzter Person. Der Gesetz­geber fordert nur sieben Millionen Euro für Ge­schädigte.
  • Umweltschäden sind bei der Kfz-Versicherung der Versicherung ebenfalls bis zu fünf Millionen Euro abgesichert.
  • Auch eine Mallorca-Police ist im Versicherungs­schutz enthalten.
Teilkaskoversicherung

Mit einer Kaskoversicherung kann man sich vor den finanziellen Folgen eines Schadens an seinem eigenen Fahrzeug versichern. Pflicht ist sie jedoch nicht.

  • Für Schäden an Deinem Wohnmobil – etwa durch Brand, Glasbruch oder Elementar­ereignisse wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Über­schwemmung – kommt die Teilkaskoversicherung auf. Naturgewalten wie Lawinen und Erdrutsche sind ebenfalls abgedeckt.
  • Die Teilkasko kommt auch für Beschädigungen durch Diebstahl, Zusammenstoß mit Tieren aller Art oder bei Tierbiss auf.
  • Bei einem Total­schaden oder Verlust durch Diebstahl erhältst Du innerhalb der ersten z.B. 18 Monate nach Erstzulassung den Neupreis.
  • Bei einem gebrauchten Fahr­zeug erstatten die Versicherungen bis zu z.B. 18 Monate nach Kauf den von Dir gezahlten Kauf­preis oder Wiederbeschaffungswert – nicht nur den aktuellen Zeitwert. Dadurch kannst Du Dir einen gleichwertigen Camper kaufen.
  • Zusatzleistungen für Elektro­fahr­zeuge sowie die Differenz­kasko für geleaste Fahrzeuge sind ebenfalls inklusive.
Vollkaskoversicherung

Mit einer Kaskoversicherung kann man sich vor den finanziellen Folgen eines Schadens an seinem eigenen Fahrzeug versichern. Pflicht ist sie jedoch nicht.

  • Bei neuen oder sehr gut erhaltenen Campingmobilen sowie sehr teuren Fahrzeugen empfehlen Versicherungsexperten Vollkaskoschutz.
  • Die Vollkaskoversicherung für Wohn­mobile enthält alle Leistungen der Teilkasko und leistet darüber hinaus bei selbst­ver­schuldeten Unfällen.
  • Der Vollkaskoschutz umfasst auch Schäden, die durch Vandalismus entstehen.
  • Hat Dein Neufahrzeug einen Totalschaden oder wird gestohlen, zahlt die Wohn­mobil­-Versicherung je nach Tarif den Neupreis – bis zu z.B. 18 Monate nach Erstzulassung.
  • Bei einem Wohnmobil aus zweiter Hand erhältst Du den Kaufpreis erstattet – je nach Tarif ebenfalls bis z.B. 18 Monate nach Erwerb.

Was ist versichert

versichert, wenn…

… Du einen Unfall verursachst und Sach- oder Personen­schäden entstehen. Deine Voll­kasko­ zahlt auch die Reparatur des eigenen Wohn­mobils.

… Dir ein Tier vors Wohnmobil läuft. Die Teilkasko­ver­si­ch­er­ung erstattet Dir die Reparatur­kosten für Dein Fahrzeug.

… das rundum verschlossene Vorzelt Ihres Wohnmobils vom Sturm zerstört wird. Die Teilkasko übernimmt den Schaden.

… Inventar Deines Wohnmobils zu Schaden kommt und Du einen optionalen Zusatzbaustein gewählt hast. Dann bekommst Du den Neuwert der be­trof­fenen Gegenstände beispielsweise bis zu 10.000 Euro als Ent­schä­di­gung.

… Du während der Fahrt Dein klingelndes Handy aus der Tasche ziehst und dabei einen Unfall verursachst. Trotz grober Fahr­lässig­keit ist der fremde Schaden von Deiner Haft­pflicht­ver­si­ch­er­ung abgedeckt.

nicht versichert, wenn…

… Du Dein Wohnmobil vorsätzlich beschädigst.

… Du ohne gültigen Führerschein mit dem Wohnmobil unterwegs bist und einen Unfall verschuldest.

… Du einen Unfall unter Einfluss von Drogen oder Alkohol verursachst.

Meine persönlichen Favoriten

Das sind meine persönlichen Favoriten in diesem Bereich. Ich habe diese Tarife sorgfältig ausgewählt, bereits auf „Herz und Nieren“ geprüft und kann sie deshalb mit gutem Gewissen empfehlen.

MAKLERTARIF (KRAVAG)

Deckungssumme: 100 Mio. € pauschal

24 Monate Neupreisentschädigung

keine Einschränkung im Fahrerkreis

keine Kilometerbegrenzung

Sondereinstufung SF8 möglich

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