Warum sinnvoll
Ein Wohnwagen oder Mobilheim ist so wertvoll wie ein zweites Zuhause, doch ist es Gefahren viel stärker ausgesetzt als Haus oder Wohnung. Es drohen Schäden durch Brand und Sturm, Hagel und Überschwemmung, Blitzschlag und Explosion. Ganz zu schweigen von Einbruchdiebstahl! Die Wohnwagen-Versicherung schützt Ihren Wohnwagen oder Ihr Mobilheim inklusive aller fabrikmäßig mitgelieferten Teile und der festeingebauten Sonderausstattung.
Unbegründete Ansprüche abwehren
Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung prüft die Schadenersatzansprüche des Unfallopfers. Sind diese unberechtigt, wehrt sie sie ab – auf ihre Kosten. Sind die Schadenersatzansprüche begründet, leistet der Versicherer den Schadenersatz in Geld.
Leistungen
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie anderen Personen oder fremdem Eigentum mit Ihrem Wohnwagen zufügen.
Mit einer Kaskoversicherung kann man sich vor den finanziellen Folgen eines Schadens an seinem eigenen Fahrzeug versichern. Pflicht ist sie jedoch nicht.
Was ist versichert
Häufige Fragen
Nein. Wenn Sie Pkw und Wohnwagen versichern, können Sie Verträge bei unterschiedlichen Unternehmen abschließen. So ist es möglich, das Angebot mit den jeweils besten Konditionen auszuwählen. Zudem bietet nicht jede Versicherungsgesellschaft eine Vollkasko für Wohnwagen an.
Oft ist es jedoch sinnvoll, den gleichen Anbieter für Wohnwagen- und Kfz-Versicherung zu wählen. Unter anderem kommunizieren Sie im Schadenfall mit nur einem Versicherer. So sparen Sie Zeit und Bürokratie.
Grundsätzlich gibt es keine Unterschiede zwischen Kfz-Versicherung für Pkw und Wohnwagen-Versicherung. Basis beider Policen ist die Kfz-Haftpflicht. Ohne diesen Pflichtschutz dürfen Sie weder Auto noch Caravan im Straßenverkehr bewegen.
Ein Unterschied zur Autoversicherung ergibt sich jedoch, wenn Sie Vollkasko oder Teilkasko für Ihren Wohnwagen abschließen. Dann können Sie neben Schäden am Camper auch Schäden an eingebautem Inventar (z.B. Einbauküche) oder Diebstahl von Wohnwagenzubehör mitversichern. Diese Leistungen sind bei Kaskoversicherungen für Kfz in der Regel nicht enthalten, aber auch nicht nötig.
Achten Sie auf eine hohe Deckungssumme, wenn Sie Ihren Wohnwagen versichern. Ist diese zu niedrig, zahlen Sie die Differenz zwischen Schadenhöhe und übernommener Versicherungssumme selbst. Das kann je nach Schadenfall sehr teuer für Sie werden.
Der Gesetzgeber schreibt eine Deckung in Höhe von 1,12 Millionen Euro bei Sachschäden, 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden und 50.000 Euro bei Vermögensschäden vor. Empfehlenswert ist eine Versicherungssumme von 100 Millionen Euro bei Sach- oder Vermögensschäden und zwischen acht und 15 Millionen Euro pro geschädigter Person.
Ja, eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Wohnwagen gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz benötigen Sie mindestens eine Kfz-Haftpflicht, um mit Ihrem Caravan am Straßenverkehr teilzunehmen. Bei einem selbst verschuldeten Unfall übernimmt sie Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie Dritten mit dem Wohnwagen zufügen. Der Abschluss einer Vollkasko oder Teilkasko ist freiwillig, für reiselustige Camper aber sinnvoll. Die Kaskoversicherung greift bei Schäden an Ihrem eigenen Mobilheim.
Wer die Versicherungspflicht missachtet und den Wohnwagen ohne Versicherung im öffentlichen Verkehr bewegt, begeht eine Straftat. Für Fahren ohne Versicherungsschutz
riskieren Sie eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe, die sich auf bis zu 180 Tagessätze belaufen kann. Ausnahme: Steht der Caravan auf einem Privatgrundstück und nutzen Sie ihn ausschließlich dort, ist keine Wohnwagen-Haftpflicht erforderlich.
Ja, mit Abmeldung oder Saisonzulassung sparen Sie in der Regel Kosten, wenn Sie Ihren Wohnanhänger nur für eine begrenzte Zeit im Jahr nutzen. Melden Sie Ihre fahrbare Ferienwohnung während der Pausen ab, läuft die Wohnwagen-Versicherung zwar weiter. Dafür zahlen Sie keine Kfz-Steuer.
Gut-Wetter-Camper, die sich für eine Wohnwagen-Versicherung mit Saisonkennzeichen entscheiden, können ihr Reisegefährt jährlich für zwei bis elf Monate zulassen. Nur in dieser Zeit entstehen Kosten für Wohnwagen-Versicherung und Kfz-Steuer. Außerhalb der Saison ist der Campingwagen über die Ruheversicherung geschützt. Voraussetzung ist, dass Sie den Caravan weder im Straßenverkehr bewegen noch auf öffentlichen Plätzen abstellen.
Haben Sie einen Unfall mit Ihrem Wohnanhänger, gehen Sie wie folgt vor:
- Warnblinkanlage einschalten und Warnweste anziehen
- Unfallstelle absichern: Warndreieck aufstellen
- Verletzten Unfallbeteiligten Erste Hilfe leisten
- Polizei benachrichtigen (bei Verletzten auch den Rettungsdienst rufen)
- Unfalldetails notieren: Kfz-Kennzeichen aller Fahrzeuge, Namen und Anschriften der Fahrer, Fahrzeughalter sowie aller Unfallzeugen
- Schäden durch Beschreibung und Fotos dokumentieren
- Versicherung kontaktieren und Schaden melden
Kommt Ihr Caravan nicht bei einem Autounfall zu Schaden, sondern etwa durch Diebstahl, Vandalismus oder Hagelschäden, setzen Sie sich ebenfalls mit Ihrer Kfz-Versicherung in Verbindung. Für eine schnelle Schadensregulierung teilen Sie Ihrem Versicherer Schadensursache, -ort und -zeitpunkt mit und stellen Fotos der Beschädigung zur Verfügung.