Berufsunfähigkeits­­versicherung

Ob Lehrer, Angestellter oder Freiberufler, die Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Wird man berufsunfähig, fallen in der Regel Einnahmen aus Lohn und Gehalt weg. Meist kommen weitere finanzielle Belastungen hinzu, beispielsweise für medizinische Versorgung oder Betreuung. Besonders schwerwiegend ist das für junge Menschen mit nur geringem Finanzpolster, für Familien mit Alleinverdiener oder für Singles. Bei vielen handwerklichen Berufen ist das Risiko, berufsunfähig zu werden, besonders hoch. Aber auch Menschen, die nicht körperlich arbeiten, laufen Gefahr, berufsunfähig zu werden. Ein Berufsunfähigkeitsschutz kann die finanzielle Lücke schließen.

Berufsunfähigkeits­­versicherung

Ob Lehrer, Angestellter oder Freiberufler, die Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Wird man berufsunfähig, fallen in der Regel Einnahmen aus Lohn und Gehalt weg. Meist kommen weitere finanzielle Belastungen hinzu, beispielsweise für medizinische Versorgung oder Betreuung. Besonders schwerwiegend ist das für junge Menschen mit nur geringem Finanzpolster, für Familien mit Alleinverdiener oder für Singles. Bei vielen handwerklichen Berufen ist das Risiko, berufsunfähig zu werden, besonders hoch. Aber auch Menschen, die nicht körperlich arbeiten, laufen Gefahr, berufsunfähig zu werden. Ein Berufsunfähigkeitsschutz kann die finanzielle Lücke schließen.

Leistungen

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt einem berufstätigen Versicherten in der Regel eine Rente, wenn er wegen einer Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 % berufsunfähig ist. Auch wer pflegebedürftig ist, kann als berufsunfähig gelten. Wann dies genau der Fall ist, hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab.

Monatliche Rente

Wenn Du bereits seit oder voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig bist – dann unterstützt Dich die monatliche Berufsunfähigkeitsrente dabei, Deine Lebenshaltungskosten zu decken. Diese erhältst Du, solange die Berufsunfähigkeit besteht. Maximal bis zur vereinbarten Dauer.

Leistung auch bei Krankschreibung

Du erhältst bereits eine Rente in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit (Gelber Schein) von mindestens sechs Monaten.

Hohe Flexibilität

Ob Zahlpausen bei vollem Versicherungsschutz, umfassende Erhöhungsoptionen Deiner versicherten BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung oder die Anpassungsoption bei Erhöhung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung – Dein Vertrag lässt sich individuell an Dein Leben anpassen.

Beitragsbefreiung

Wenn Du eine Berufsunfähigkeitsrente oder Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit (Gelber Schein) erhältst, übernimmt die Versicherung Deine Beiträge.

Sofortschutz

Voller Versicherungsschutz ab dem ersten Beitrag.

Was ist versichert

versichert, wenn…

… Berufsunfähigkeit vorliegt. D. h., Du bist infolge von Krankheit, Körperverletzung oder eines (mehr als altersentsprechenden) Kräfteverfalls voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande, Deinen Beruf auszuüben, und übst auch keine andere Tätigkeit aus, die Deiner bisherigen Lebensstellung entspricht und

… Du mindestens zu 50 % berufsunfähig bist oder

… Du voraussichtlich für mindestens 6 Monate pflegebedürftig in mindestens Pflegegrad 2 bist

… Du nur zeitweise – für mindestens 6 Monate am Stück – krankgeschrieben bist (bei entsprechender Tarifauswahl, siehe AU-Leistung: „Leistung auch bei Arbeitsunfähigkeit“)

… Du bei Vertragsabschluss wahre Angaben gemacht hast.

nicht versichert, wenn…

… Du bei Vertragsabschluss falsche Angaben zu Deinem Gesundheitszustand gemacht oder bereits bestehende Krankheiten verschwiegen hast, die für eine spätere BU-Erkrankung verantwortlich sind.

… Deine Berufsunfähigkeit aus einer Krankheit resultiert, die bei Vertragsabschluss durch eine entsprechende Klausel ausgeschlossen wurde.

… Du nicht zu mindestens 50 % berufsunfähig bist, oder Du Deine Berufsunfähigkeit nicht nachweisen kannst.

… der bedingungsgemäß vereinbarte Prognosezeitraum nicht gegeben ist. Das heißt: Wenn Du nicht mindestens 6 Monate am Stück aufgrund der gleichen Krankheit berufsunfähig bist oder warst.

… Deine Berufsunfähigkeit z. B. durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Körperverletzung oder durch einen Selbstmordversuch verursacht wurde.

Was ist eigentlich was?

Arbeitsunfähigkeit

Ein Begriff aus der Krankenversicherung – mit unter­schiedlichen Definitionen:

  • Laut vieler privater Krankenversicherer liegt Arbeits­unfähigkeit vor, „wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vor­ übergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätig­keit nachgeht“.
  • Laut der gesetzlichen Kassen liegt Arbeitsunfähigkeit vor, „wenn der Versicherte wegen seiner Krankheit nicht oder nur mit der Gefahr, seinen Zustand zu ver­schlimmern, fähig ist, seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit nachzugehen“.

Der wichtigste Unterschied zur „Berufsunfähigkeit“: Die Arbeitsunfähigkeit unterliegt keinerlei zeitlichen Vorgaben zur Dauer des Zustands; sie kann schon für einen Tag bestehen.

Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähig ist ein Versicherter, der wegen Krankheit oder Behinderung auf unbestimmte Zeit nicht in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit regelmäßig auszuüben oder daraus ein Einkommen zu erzielen.

Auch wenn es ähnlich klingt: Die private Berufs­unfähigkeitsversicherung darf nicht mit der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung verwechselt werden. Letztere ist im Vergleich zur Berufs­unfähigkeitsversicherung eine reine Basisabsicherung und leistet meist erst dann, wenn gar keine Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann. Damit ist die Leistung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente sehr viel ähnlicher.

Invalidität

Ein Begriff aus der Unfallversicherung. Invalidität wird medizinisch im Rahmen einer vorgegebenen Glieder­taxe (Tabelle für die Beurteilung des Invaliditätsgrads) definiert.

Die Höhe der Leistung hängt davon ab, wie stark die Funktion des Körpers beeinträchtigt ist. Die Folgen für den ausgeübten Beruf werden hier also nicht berück­ sichtigt. Häufig wird „Invalidität“ auch als Oberbegriff für Berufs­-, Erwerbs­- und Arbeitsunfähigkeit verwendet.

Meine persönlichen Favoriten

Das sind meine persönlichen Favoriten in diesem Bereich. Ich habe diese Tarife sorgfältig ausgewählt, bereits auf „Herz und Nieren“ geprüft und kann sie deshalb mit gutem Gewissen empfehlen.

SBU
(MIT AU-KLAUSEL)

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Zuletzt ausgeübter Beruf ist versichert

AU-Klausel: 36 Monate

Infektionsklausel

Verzicht auf zeitlich befristetes Anerkenntnis

weltweiter Versicherungsschutz

SBU
(MIT AU-KLAUSEL)

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Zuletzt ausgeübter Beruf ist versichert

AU-Klausel: 24 Monate

Infektionsklausel

Verzicht auf zeitlich befristetes Anerkenntnis

weltweiter Versicherungsschutz

SBU EGO TOP
(MIT AU-KLAUSEL)

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Zuletzt ausgeübter Beruf ist versichert

AU-Klausel: 36 Monate

Infektionsklausel

Verzicht auf zeitlich befristetes Anerkenntnis

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