Warum sinnvoll
Ob Lehrer, Angestellter oder Freiberufler, die Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Keiner ist vor diesem Risiko geschützt. Wird man berufsunfähig, fallen in der Regel Einnahmen aus Lohn und Gehalt weg. Meist kommen weitere finanzielle Belastungen hinzu, beispielsweise für medizinische Versorgung oder Betreuung. Besonders schwerwiegend ist das für junge Menschen mit nur geringem Finanzpolster, für Familien mit Alleinverdiener oder für Singles. Bei vielen handwerklichen Berufen ist das Risiko, berufsunfähig zu werden, besonders hoch. Aber auch Menschen, die nicht körperlich arbeiten, laufen Gefahr, berufsunfähig zu werden. Ein Berufsunfähigkeitsschutz kann die finanzielle Lücke schließen. Das ist umso wichtiger, da die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der Vergangenheit deutlich reduziert wurden.
Wann ist man berufsunfähig?
Der Gesetzgeber hat die Berufsunfähigkeit im Versicherungsvertragsgesetz folgendermaßen definiert: „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Als weitere Voraussetzung (…) kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“
Was ist was?
Ein Begriff aus der Krankenversicherung – mit unterschiedlichen Definitionen:
- Laut vieler privater Krankenversicherer liegt Arbeitsunfähigkeit vor, „wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vor übergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht“.
- Laut der gesetzlichen Kassen liegt Arbeitsunfähigkeit vor, „wenn der Versicherte wegen seiner Krankheit nicht oder nur mit der Gefahr, seinen Zustand zu verschlimmern, fähig ist, seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit nachzugehen“.
Der wichtigste Unterschied zur „Berufsunfähigkeit“: Die Arbeitsunfähigkeit unterliegt keinerlei zeitlichen Vorgaben zur Dauer des Zustands; sie kann schon für einen Tag bestehen.
Erwerbsunfähig ist ein Versicherter, der wegen Krankheit oder Behinderung auf unbestimmte Zeit nicht in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit regelmäßig auszuüben oder daraus ein Einkommen zu erzielen.
Auch wenn es ähnlich klingt: Die private Berufsunfähigkeitsversicherung darf nicht mit der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung verwechselt werden. Letztere ist im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung eine reine Basisabsicherung und leistet meist erst dann, wenn gar keine Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann. Damit ist die Leistung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente sehr viel ähnlicher.
Ein Begriff aus der Unfallversicherung. Invalidität wird medizinisch im Rahmen einer vorgegebenen Gliedertaxe (Tabelle für die Beurteilung des Invaliditätsgrads) definiert.
Die Höhe der Leistung hängt davon ab, wie stark die Funktion des Körpers beeinträchtigt ist. Die Folgen für den ausgeübten Beruf werden hier also nicht berück sichtigt. Häufig wird „Invalidität“ auch als Oberbegriff für Berufs-, Erwerbs- und Arbeitsunfähigkeit verwendet.
Leistungen
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt einem berufstätigen Versicherten in der Regel eine Rente, wenn er wegen einer Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 % berufsunfähig ist. Auch wer pflegebedürftig ist, kann als berufsunfähig gelten. Wann dies genau der Fall ist, hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab.
Was ist versichert
Häufige Fragen
Die Kosten für Deinen Berufsunfähigkeitsschutz sind von mehreren Faktoren abhängig. Dazu gehören u. a. die Höhe der BU-Rente, Dein Alter sowie die Vertragsdauer. Welche Beitragshöhe sinnvoll ist, kommt auch darauf an, wie viel Du generell beiseitelegen kannst oder willst. Zumindest sollte sie so bemessen sein, dass Du damit Deinen Lebensunterhalt bestreiten und eine eventuell vorhandene private Altersvorsorge weiter finanzieren kannst.
Die Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden, ist zudem nicht bei jedem Beruf gleich. Daher gibt es mehrere Berufsgruppen und jede berufliche Tätigkeit wird zu Versicherungsbeginn entsprechend eingruppiert. Dabei führen die einzelnen Gruppen zu unterschiedlichen Beitragshöhen für eine BU-Versicherung. Beispielsweise ist das Risiko, berufsunfähig zu werden, bei einem Informatiker geringer als bei einem Verkäufer im Einzelhandel.
Sechs Monate nach einem Jobwechsel, hast Du die Option, prüfen zu lassen, ob Deine neue Tätigkeit in eine günstigere Berufsgruppe eingestuft werden kann. Dadurch verringert sich Dein zu zahlender Beitrag für die restliche Vertragslaufzeit. Vereinbarte Risiko-Zuschläge und/oder -Ausschlüsse bleiben jedoch unverändert bestehen.
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung solltest Du vor allem auf den tatsächlichen Leistungsumfang achten und nicht nur auf Ihre Beitragskosten pro Monat. Eine leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Baustein leistet beispielsweise bereits bei Krankschreibung, verzichtet auf eine abstrakte Verweisung und bietet hohe Flexibilität bei beruflichen Veränderungen oder auch finanziellen Engpässen.
Eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung mag zwar auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, aber wirf ruhig mal einen zweiten Blick auf die sich dahinter liegenden Rahmenbedingungen wie zum Beispiel das Verteuerungsrisiko. So solltest Du beispielsweise nicht nur auf Deinen aktuellen Zahlbeitrag achten, sondern auch darauf, dass das Verteuerungsrisiko während der Vertragslaufzeit eher gering ausfällt.
Weitere wichtige Kriterien wie die Leistungsquote und die Finanzstärke eines Versicherers werden auch regelmäßig in Berufsunfähigkeitsversicherungs-Tests geprüft.
Die Entscheidung über die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist eine persönliche Entscheidung und hängt von Deinem Absicherungsbedarf im Falle einer Berufsunfähigkeit ab. Ziel der Bedarfsermittlung ist eine ausreichende Absicherungshöhe abzusichern. Folgende Fragen solltest Du Dir hierbei stellen:
- Was ist mein konkretes Vorsorgeziel?
- Welche Einsparmöglichkeiten habe ich?
- Welche Vorsorge ist bereits vorhanden?
Berücksichtige bei der Höhe Deiner BU-Rente auch einen Inflationsausgleich oder steigenden Lebensstandard. Hierfür bietet sich der Einschluss einer Dynamik an. Durch die Dynamik werden die Beiträge jährlich automatisch um einen festgelegten Prozentsatz erhöht, damit Deine BU-Rente steigt. Es gibt eine Beitragsdynamik (vor dem Leistungsfall) und eine Leistungsdynamik – letztere sorgt dafür, dass Deine BU-Rente im Leistungsfall garantiert um z.B. 2 % pro Jahr erhöht wird.
Durch eine Nachversicherungsgarantie – auch Erhöhungsoption genannt – können unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge und damit auch die BU-Rente nachträglich erhöht werden, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung zu durchlaufen. Zum Teil sind bestimmte Anlässe dafür notwendig.
Die Vertragsdauer sollte auf Dein Renteneintrittsalter abgestimmt sein, damit Deine Arbeitskraft das ganze Berufsleben über finanziell gesichert ist und Du über die BU ein monatliches Einkommen erhältst. Je früher Du eine BU abschließt, umso besser und in der Regel günstiger ist sie für Dich.
Oftmals kann bereits für Schüler ab einem Alter von 10 Jahren eine BU-Versicherung abgeschlossen werden.
Was zählt: Du solltest frühzeitig über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Als Berufseinsteiger zum Beispiel hast Du nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente, solltest Du aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit erwerbsgemindert werden. Auch Auszubildende bekommen sie nur in besonderen Ausnahmefällen.
Fakt ist: Je früher Du eine BU-Versicherung abschließt, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge.
Ja, Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung kannst Du im Rahmen der Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Um die Beträge einer BU-Versicherung steuerlich geltend zu machen, musst Du diese in der Einkommensteuererklärung im Vordruck „Anlage Vorsorgeaufwand“ unter „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ angeben und eintragen.
Für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, gibt es seit dem Jahr 2001 keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Ohne privaten Schutz erhältst Du bei Berufsunfähigkeit nur eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die im Vergleich zur BU deutlich geringere Leistungen umfasst.
Wenn Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, gibt es wichtige Details, die Du unbedingt beachten solltest z.B., ob die Versicherungsbedingungen eine
„abstrakte Verweisung“ vorsehen. Das bedeutet, solltest Du Deinen Beruf nicht mehr ausüben können, kann der Versicherer prüfen, ob Du unter bestimmten Voraussetzungen eine vergleichbare andere Tätigkeit ausüben kannst. Aus diesem Grund solltest Du die Versicherungsbedingungen vor der Vertragsunterzeichnung genau studieren. Idealerweise verzichtet der Versicherer in seinen Vertragsbedingungen komplett auf diesen Punkt.

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