
Fortschritte in der Medizin ermöglichen heute Heilungserfolge bei Krankheiten, die gestern noch unheilbar schienen. Damit es Patienten schnell wieder besser geht, nutzen Ärzte ein immer breiteres Spektrum wirksamer Therapien. Für die bestmögliche Versorgung lässt sich rechtzeitig vorsorgen – mit der richtigen Krankenversicherung: Es gibt sie als private Krankenversicherung (PKV) mit vollem Leistungsumfang oder zusätzlich, um die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bzw. Beihilfe zu ergänzen. Weil nichts so individuell ist wie die private Gesundheitsvorsorge solltest Du bei der Wahl Deiner Krankenversicherung eine ausführliche Beratung nutzen.
Private Krankenversicherung
Fortschritte in der Medizin ermöglichen heute Heilungserfolge bei Krankheiten, die gestern noch unheilbar schienen. Damit es Patienten schnell wieder besser geht, nutzen Ärzte ein immer breiteres Spektrum wirksamer Therapien. Für die bestmögliche Versorgung lässt sich rechtzeitig vorsorgen – mit der richtigen Krankenversicherung: Es gibt sie als private Krankenversicherung (PKV) mit vollem Leistungsumfang oder zusätzlich, um die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bzw. Beihilfe zu ergänzen. Weil nichts so individuell ist wie die private Gesundheitsvorsorge solltest Du bei der Wahl Deiner Krankenversicherung eine ausführliche Beratung nutzen.
Leistungen
Privat versus Gesetzlich
Ja, aber…
Meine persönlichen Favoriten
Das sind meine persönlichen Favoriten in diesem Bereich. Ich habe diese Tarife sorgfältig ausgewählt, bereits auf „Herz und Nieren“ geprüft und kann sie deshalb mit gutem Gewissen empfehlen.
(1) Die Leistungen (der gesetzlichen Krankenkassen) müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Alle Selbstständigen, Freiberufler, Beihilfeberechtigten und Studenten – unabhängig von der Höhe des Einkommens – können sich für die private Krankenversicherung als Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse entscheiden.
Als Arbeitnehmer/in steht Dir der Weg in die „Private“ offen, wenn Dein Bruttojahreseinkommen im Jahr 2022 über der Versicherungspflichtgrenze von 64.350 EUR liegt. Bei 12 Monatsgehältern entspricht dies 5.362,50 EUR, bei 13 Monatsgehältern 4.950,00 EUR und bei 14 Monatsgehältern 4.596,43 EUR.
Sofern Dein Einkommen im laufenden Jahr erstmals die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, kannst Du die gesetzliche Krankenkasse zum Jahresende kündigen. Voraussetzungen für den Wechsel: Dein Einkommen liegt auch im folgenden Jahr über der Versicherungspflichtgrenze.
Alternative: Du beginnst ein neues Arbeitnehmerverhältnis oder wechselst den Arbeitgeber – Dein Brutto-Einkommen wird in den nächsten 12 Monaten voraussichtlich über der aktuellen Versicherungspflichtgrenze von 64.350 Euro liegen? Dann hast Du sofort bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Wenn Du nicht oder noch nicht in die PKV wechseln kannst, hast Du die Möglichkeit, Deinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz durch unterschiedliche Zusatzversicherungen zu ergänzen. So kannst Du zum Beispiel mit einem sogenannten Optionstarif den späteren Wechsel in eine Vollversicherung – ohne erneute Gesundheitsprüfung – sichern.
Ja, Dein Arbeitgeber übernimmt 50 % des monatlichen Beitrages für Deine private Krankenversicherung. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt jedoch maximal die Hälfte des durchschnittlichen Beitrages der gesetzlichen Krankenversicherung.
Nein. Die Beiträge der privaten Krankenversicherung sind abhängig von Deinem Eintrittsalter und Deinem Gesundheitszustand. Das bedeutet: Wenn Dein Einkommen zum Beispiel wegen einer Beförderung steigt, zahlst Du deshalb nicht mehr Beitrag.
Nein. In der privaten Krankenversicherung muss sich jedes Familienmitglied separat versichern. Für Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr sind die Beiträge relativ niedrig.
Die privaten Krankenversicherer setzen alles daran, dass Dein Gesundheitsschutz für Dich bezahlbar bleibt – auch im Ruhestand, wenn in der Regel mehr medizinische Leistungen beansprucht werden. Damit Dein Beitrag später nicht gravierend steigt, liegt er in jungen Jahren etwas höher. Diese sogenannten Alterungsrückstellungen bewirken, dass sich Deine finanziellen monatlichen Belastungen nicht durch das Älterwerden erhöhen. Zusätzlich sorgt der gesetzlich vorgeschriebene Zuschlag in Höhe von 10 Prozent dafür, dass Beitragsanpassungen im Alter abgemildert werden können.
Mein Tipp: Du kannst mit einem optionalen Baustein zur Beitragsentlastung im Alter schon heute dafür sorgen, dass sich Deine Beiträge im Ruhestand deutlich reduzieren. So funktioniert’s: Neben Deinem Beitrag zur Hauptversicherung zahlst Du mit Versicherungsbeginn zusätzlich einen Beitrag für die Beitragsentlastung. Dieser Baustein wird von Deinem Arbeitgeber analog zur Krankenversicherung bezuschusst und kann von Dir sogar steuerlich abgesetzt werden. Im Alter sind die Leistungen steuerfrei, da keine Auszahlung erfolgt, sondern der Beitrag Deiner PKV innerhalb der Gesellschaft unmittelbar reduziert wird.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Tritt eine Versicherungspflicht ein, musst Du sogar zurück in die Gesetzliche Krankenkasse (außer Du bist älter als 55). In diesem Fall kannst Du Deine PKV ruhen lassen und zu einem späteren Zeitpunkt mit erneuter Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze bzw. Selbstständigkeit wieder aufleben lassen.
Liegen Vorerkrankungen vor oder bist Du aktuell in ärztlicher Behandlung, kann eine anonyme Risikovoranfrage klären, ob eine Versicherungsmöglichkeit besteht und zu welchen Konditionen dies möglich wäre. Die Vorversicherung wird erst dann gekündigt, wenn Du eine verbindliche Annahmeerklärung des privaten Versicherers vorliegen hast. Bei vielen kleineren Erkrankungen ist eventuell mit einem Risikozuschlag zu rechnen. Ist die Erkrankung nur akut und möglicherweise als vorübergehend anzusehen, kann dieser Zuschlag auch befristet werden. Nicht zu empfehlen ist es, Leistungen auszuschließen.
Die Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung stellt ein wichtiges Instrument zur Beitragsstabilisierung dar. Der Versicherungsnehmer kann die Höhe der Selbstbeteiligung wählen, wobei in der Regel gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger der monatliche Aufwand zur Krankenversicherung.
Für Arbeitnehmer ist es günstig, eine geringe Selbstbeteiligung oder einen Tarif ohne jegliche Beteiligung zu wählen, da der Arbeitgeber sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mit max. 50% an dem tatsächlichen Beitragsaufkommen beteiligt. Für Selbstständige hingegen ist es meist vorteilhaft, eine höhere Selbstbeteiligung zu wählen. Im Hinblick auf eine mögliche Beitragsrückerstattung und die Minimierung der anfallenden Kosten des Gewerbebetriebs ist dies ein nicht zu unterschätzender Faktor.
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